Bei der VHV Unfallversicherung entfällt der Versicherungsschutz, sobald Sie den angemahnten Betrag nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht zahlen – und der Vertrag kann fristlos gekündigt werden. Erfahren Sie, wie Sie den Vertrag durch nachträgliche Zahlung fortführen können und für welche Zeiträume kein Schutz besteht.
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den angemahnten Betrag nicht bezahlt haben,
- besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz.
- können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten.
Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Zahlen Sie einen angemahnten Beitrag nicht rechtzeitig, ruht Ihr Versicherungsschutz ab dem Fristablauf und der Versicherer darf den Vertrag sofort beenden. Zahlen Sie den offenen Betrag innerhalb eines Monats nach einer Kündigung nach, läuft der Vertrag weiter. Für Schadenfälle, die in der Zeit ohne Schutz eintreten, wird jedoch nicht geleistet.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich den angemahnten Betrag nicht fristgerecht zahle?
Ab dem Ablauf der Zahlungsfrist besteht bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. Zudem kann der Vertrag ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
Kann der Vertrag nach einer Kündigung noch fortbestehen?
Ja. Wenn Sie nach der Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezahlen, besteht der Vertrag fort.
Bin ich in der Zeit ohne Zahlung versichert?
Nein. Für Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungsschutz.
Muss der Versicherer eine Frist zur Kündigung einhalten?
Nein. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kann der Vertrag ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.