Bei der VHV Unfallversicherung dauert das Versicherungsjahr grundsätzlich zwölf Monate – doch was gilt, wenn die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren besteht? Hier erfahren Sie, wie das erste Versicherungsjahr verkürzt wird und wie sich die folgenden Jahre bis zum Vertragsablauf berechnen.
Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.
Ausnahme:
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Beispiel:
Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten beträgt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.
Was bedeutet das konkret?
Ein Versicherungsjahr umfasst in der Regel volle zwölf Monate. Passt die vereinbarte Laufzeit Ihres Vertrags nicht genau in ganze Jahre, dann ist einfach das erste Versicherungsjahr kürzer. Alle weiteren Versicherungsjahre bis zum Ende des Vertrags zählen wieder als komplette Jahre.
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Versicherungsjahr?
Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.
Was passiert, wenn die Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren besteht?
Dann wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Wie berechnet sich das Versicherungsjahr bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten?
Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten beträgt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.
Sind die Versicherungsjahre nach dem ersten Jahr immer volle Jahre?
Ja, die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.