Wer bei der VHV Unfallversicherung im Schadensfall wartet, bis die endgültige Leistungshöhe feststeht, kann auf Wunsch angemessene Vorschüsse erhalten – etwa bei einer Invaliditätsleistung, deren Höhe noch nicht bestimmbar ist. So gibt es schnelle finanzielle Unterstützung, sobald die Leistungspflicht dem Grunde nach feststeht.
Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse.
Beispiel:
Es steht fest, dass Sie von uns eine Invaliditätsleistung erhalten. Allerdings ist die Höhe der Leistung noch nicht bestimmbar.
Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden.
Was bedeutet das konkret?
Sie müssen nicht warten, bis alle Details Ihres Leistungsanspruchs endgültig geklärt sind. Sobald klar ist, dass Ihnen grundsätzlich eine Leistung zusteht, können Sie auf Wunsch bereits eine angemessene Vorauszahlung erhalten. Das ist besonders dann hilfreich, wenn die genaue Höhe der Leistung noch nicht feststeht.
Häufige Fragen
Erhalte ich Vorschüsse aus der Unfallversicherung?
Ja. Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir auf Ihren Wunsch angemessene Vorschüsse.
Wann kommt eine Vorauszahlung in Betracht?
Wenn feststeht, dass Sie eine Leistung erhalten, die Höhe aber noch nicht bestimmbar ist – zum Beispiel bei einer Invaliditätsleistung.
Muss ich den Vorschuss beantragen?
Ja. Die Vorschüsse werden auf Ihren Wunsch gezahlt.
Wie hoch kann die Invaliditätsleistung vor Abschluss des Heilverfahrens sein?
Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden.