Die VHV Unfallversicherung ermöglicht die Umstellung des Kinder-Tarifs auf den Erwachsenentarif, sobald das Kind volljährig wird. Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird, haben Sie ein Wahlrecht zwischen gleichbleibendem Beitrag mit reduzierten Summen oder unveränderten Summen mit höherem Beitrag.
Umstellung nach Vollendung des 18. Lebensjahres:
Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, stellen wir die Versicherung auf den bei Abschluss des Vertrags gültigen Erwachsenentarif um.
Dabei haben Sie folgendes Wahlrecht:
- Sie zahlen den bisherigen Beitrag und wir reduzieren die Versicherungssummen entsprechend oder
- Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag.
Information über das Wahlrecht:
Wir werden Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht informieren. Haben Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres noch keine Wahl getroffen, führen wir den Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fort.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr Kind volljährig, wechselt die Unfallversicherung nach dem Ende des laufenden Versicherungsjahres automatisch in den Erwachsenentarif. Sie können dabei entscheiden, ob Ihr Beitrag gleich bleiben soll oder ob der bisherige Leistungsumfang erhalten bleiben soll. Treffen Sie keine Wahl, wird der Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen weitergeführt.
Häufige Fragen
Wann wird der Kinder-Tarif umgestellt?
Die Umstellung auf den Erwachsenentarif erfolgt nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
Welches Wahlrecht habe ich bei der Umstellung?
Sie können entweder den bisherigen Beitrag weiterzahlen und die Versicherungssummen werden entsprechend reduziert, oder Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen bei einem entsprechend höheren Beitrag.
Was passiert, wenn ich keine Wahl treffe?
Haben Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres keine Wahl getroffen, wird der Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fortgeführt.
Werde ich über das Wahlrecht informiert?
Ja, wir informieren Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht.
Auf welchen Tarif wird umgestellt?
Die Umstellung erfolgt auf den bei Abschluss des Vertrags gültigen Erwachsenentarif.