Die VHV Unfallversicherung regelt in ihren Bedingungen, wann eine anerkannte Leistung ausgezahlt wird: Steht der Anspruch nach Grund und Höhe fest, erfolgt die Zahlung innerhalb einer klaren Frist von zwei Wochen. So wissen Versicherungsnehmer genau, wann sie mit der Leistung rechnen können.
Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
Was bedeutet das konkret?
Sobald feststeht, dass ein Leistungsanspruch besteht – entweder weil der Versicherer ihn anerkannt hat oder weil sich beide Seiten über Grund und Höhe der Leistung einig geworden sind –, wird die Zahlung zeitnah angewiesen. Die Auszahlung erfolgt dann innerhalb von zwei Wochen.
Häufige Fragen
Wann wird die Leistung ausgezahlt?
Die Leistung erfolgt innerhalb von zwei Wochen, sobald der Versicherer den Anspruch anerkannt hat oder eine Einigung über Grund und Höhe erzielt wurde.
Ab welchem Zeitpunkt läuft die Frist von zwei Wochen?
Die Frist beginnt, sobald der Versicherer den Anspruch anerkennt oder sich mit Ihnen über Grund und Höhe der Leistung geeinigt hat.
Was muss vor der Auszahlung geklärt sein?
Vor der Auszahlung müssen Grund und Höhe der Leistung anerkannt oder einvernehmlich festgelegt sein.
Wie lange dauert die Zahlung nach der Einigung?
Nach der Anerkennung oder Einigung leistet der Versicherer innerhalb von zwei Wochen.