Wer bei der VHV Unfallversicherung nach einem Unfall Leistungen erhalten möchte, muss bestimmte Verhaltensregeln einhalten: unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, wahrheitsgemäße Angaben machen, ärztliche Untersuchungen zulassen und den Todesfall fristgerecht melden. Wer diese Obliegenheiten kennt, sichert seinen Versicherungsschutz.
Ärztliche Behandlung und Meldung nach einem Unfall:
Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
Wahrheitsgemäße Angaben:
Sämtliche Angaben, um die wir Sie oder die versicherte Person bitten, müssen wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich erteilt werden.
Untersuchung durch beauftragte Ärzte:
Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten muss sich die versicherte Person untersuchen lassen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht.
Auskünfte für die Prüfung der Leistungspflicht:
Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von
- Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben.
- anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden.
Sie oder die versicherte Person müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten kann die versicherte Person die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen.
Meldung im Todesfall:
Wenn der Unfall zum Tod der versicherten Person führt, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden.
Soweit zur Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich, ist uns das Recht zu verschaffen, eine Obduktion – durch einen von uns beauftragten Arzt – durchführen zu lassen.
Was bedeutet das konkret?
Damit der Versicherungsschutz erhalten bleibt, gibt es nach einem Unfall einige Mitwirkungspflichten. Dazu gehört, rechtzeitig ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, den Versicherer zu informieren und wahrheitsgemäße Auskünfte zu geben. Auch Untersuchungen durch beauftragte Ärzte sollten ermöglicht und im Todesfall die vorgesehene Meldung eingehalten werden. Diese Regeln helfen dem Versicherer, seine Leistungspflicht zu prüfen.
Häufige Fragen
Was ist nach einem Unfall zu tun?
Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
Wie müssen Angaben gegenüber dem Versicherer erfolgen?
Sämtliche Angaben, um die wir Sie oder die versicherte Person bitten, müssen wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich erteilt werden.
Muss sich die versicherte Person untersuchen lassen?
Ja. Beauftragen wir für die Prüfung unserer Leistungspflicht Ärzte, muss sich die versicherte Person von diesen untersuchen lassen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht.
Innerhalb welcher Frist ist ein Todesfall zu melden?
Wenn der Unfall zum Tod der versicherten Person führt, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden.
Welche Auskünfte benötigt der Versicherer zur Prüfung der Leistungspflicht?
Wir benötigen möglicherweise Auskünfte von Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben, sowie von anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie oder die versicherte Person müssen es uns ermöglichen, diese Auskünfte zu erhalten.