Bei der VHV Unfallversicherung gilt auch eine erhöhte Kraftanstrengung als Unfall – etwa wenn sich die versicherte Person ein Gelenk verrenkt, einen Leistenbruch zuzieht oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln zerrt oder zerreißt. Hier erfahren Sie, welche Verletzungen erfasst werden und wo die Grenzen liegen.
Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung
- ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt.
Beispiel: Die versicherte Person stützt einen schweren Gegenstand ab und verrenkt sich dabei das Ellenbogengelenk. - einen Bauch- oder Unterleibsbruch (z. B. Leistenbruch) zuzieht.
Beispiel: Die versicherte Person zieht sich durch das Anheben eines Schranks einen Leistenbruch zu. - Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt.
Beispiel: Die versicherte Person zerrt sich bei einem Klimmzug die Muskulatur am Unterarm.
Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht erfasst.
Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens im Alltag, Beruf oder beim Sport hinausgeht. Maßgeblich sind dabei die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.
Erweiterte erhöhte Kraftanstrengung und Eigenbewegungen:
Es gelten als Unfall auch durch Eigenbewegungen oder erhöhte Kraftanstrengungen verursachte
- Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche (z. B. Schenkelhalsfraktur und Armbruch),
- Verrenkungen eines Gelenks an Gliedmaßen oder Wirbelsäule,
- Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken an Gliedmaßen oder Wirbelsäule.
Nicht versichert bleiben Schädigungen der Bandscheiben.
Was bedeutet das konkret?
Normalerweise setzt ein Unfall ein plötzliches Ereignis von außen voraus. Diese Regelung erweitert den Schutz: Auch wenn eine Verletzung allein durch eigene, besonders kräftige Bewegung entsteht, kann sie als Unfall gelten. Entscheidend ist, dass der Muskeleinsatz über das hinausgeht, was für die betreffende Person im Alltag, Beruf oder Sport üblich ist. Ob eine Anstrengung als „erhöht“ zählt, richtet sich nach den persönlichen körperlichen Verhältnissen.
Häufige Fragen
Wann liegt eine erhöhte Kraftanstrengung vor?
Wenn eine Bewegung einen Muskeleinsatz erfordert, der über die normalen Handlungen des täglichen Lebens im Alltag, Beruf oder beim Sport hinausgeht. Maßgeblich sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.
Welche Verletzungen sind durch erhöhte Kraftanstrengung versichert?
Das Verrenken eines Gelenks an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule, ein Bauch- oder Unterleibsbruch (z. B. Leistenbruch) sowie das Zerren oder Zerreißen von Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule.
Sind Meniskus und Bandscheiben mitversichert?
Meniskus und Bandscheiben zählen nicht zu Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln und werden von der Grundregelung nicht erfasst. In der erweiterten Regelung sind Menisken bei Zerrungen oder Zerreißungen eingeschlossen, Schädigungen der Bandscheiben bleiben jedoch nicht versichert.
Was umfasst die erweiterte erhöhte Kraftanstrengung?
Sie gilt zusätzlich für Verletzungen durch Eigenbewegungen oder erhöhte Kraftanstrengungen, etwa Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche (z. B. Schenkelhalsfraktur und Armbruch), Verrenkungen von Gelenken sowie Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken an Gliedmaßen oder Wirbelsäule.