Bei der VHV Unfallversicherung entscheidet die rechtzeitige Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat über den Versicherungsschutz. Erfahren Sie, wann eine Zahlung als rechtzeitig gilt, was passiert, wenn der Beitrag nicht eingezogen werden kann, und wann Sie nach einer Aufforderung in Textform zahlen müssen.
Wenn eine Einziehung vom Konto vereinbart wurde:
Wenn wir die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart haben, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie der Einziehung nicht widersprechen.
Wenn der Beitrag nicht eingezogen werden kann:
Die Zahlung gilt auch als rechtzeitig, wenn der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden kann und Sie nach einer Aufforderung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) unverzüglich zahlen.
Wenn Sie es zu vertreten haben, dass der fällige Beitrag nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig eine andere Zahlungsweise zu verlangen.
Wann Sie zahlen müssen:
Sie müssen allerdings erst dann zahlen, wenn wir Sie hierzu in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) aufgefordert haben.
Was bedeutet das konkret?
Solange Ihr Beitrag zum Fälligkeitstag abgebucht werden kann und Sie nicht widersprechen, ist alles in Ordnung. Klappt die Abbuchung einmal ohne Ihr Verschulden nicht, bleibt Ihre Zahlung rechtzeitig, sofern Sie nach einer schriftlichen Aufforderung sofort zahlen. Aktiv werden müssen Sie also erst, wenn Sie eine Aufforderung in Textform erhalten haben.
Häufige Fragen
Wann gilt meine Zahlung als rechtzeitig?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie der Einziehung nicht widersprechen.
Was passiert, wenn der Beitrag ohne mein Verschulden nicht eingezogen werden kann?
Die Zahlung gilt weiterhin als rechtzeitig, wenn Sie nach einer Aufforderung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) unverzüglich zahlen.
Was gilt, wenn ich das Fehlschlagen der Abbuchung zu vertreten habe?
Wenn Sie es zu vertreten haben, dass der fällige Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist die VHV berechtigt, künftig eine andere Zahlungsweise zu verlangen.
Muss ich von selbst zahlen, wenn die Abbuchung nicht klappt?
Nein. Sie müssen erst dann zahlen, wenn Sie hierzu in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) aufgefordert wurden.