In der VHV Unfallversicherung endet der bisherige Versicherungsschutz ab dem vollendeten 75. Lebensjahr – ab diesem Zeitpunkt gelten ein eingeschränktes Leistungsangebot und ein neuer Tarif, über den Sie rechtzeitig zur Hauptfälligkeit schriftlich informiert werden.
In der VHV Unfallversicherung endet die vereinbarte Unfallversicherung ab dem vollendeten 75. Lebensjahr.
Ab diesem Zeitpunkt gelten:
- ein eingeschränktes Leistungsangebot
- ein neuer Tarif
Hierüber werden Sie entsprechend zur Hauptfälligkeit rechtzeitig schriftlich informiert.
Was bedeutet das konkret?
Erreichen Sie das vollendete 75. Lebensjahr, läuft die bisher vereinbarte Unfallversicherung in dieser Form aus. An ihre Stelle tritt ein neuer Tarif mit einem eingeschränkten Leistungsumfang. Diese Umstellung erfolgt nicht unbemerkt: Sie erhalten dazu rechtzeitig zur Hauptfälligkeit eine schriftliche Mitteilung.
Häufige Fragen
Wann endet die vereinbarte Unfallversicherung?
Die vereinbarte Unfallversicherung endet ab dem vollendeten 75. Lebensjahr.
Was gilt ab dem vollendeten 75. Lebensjahr?
Ab dem vollendeten 75. Lebensjahr gelten ein eingeschränktes Leistungsangebot und ein neuer Tarif.
Werde ich über die Änderung informiert?
Ja, Sie werden hierüber zur Hauptfälligkeit rechtzeitig schriftlich informiert.
Bleibt der Leistungsumfang unverändert?
Nein, ab dem vollendeten 75. Lebensjahr gilt ein eingeschränktes Leistungsangebot.