Ändert sich in der VHV Unfallversicherung die Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person, wirkt sich das auf Beitrag und Versicherungssummen aus. Warum eine unverzügliche Mitteilung wichtig ist, welche Dienste ausgenommen sind und ab wann höhere oder niedrigere Summen gelten, erfahren Sie hier.
Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung
Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung des Beitrags ist das für Ihren Vertrag geltende Berufsgruppenverzeichnis.
1. Mitteilung der Änderung
Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie uns unverzüglich mitteilen.
Nicht darunter fallen:
- Freiwilliger Wehrdienst
- militärische Reserveübungen
- befristete freiwillige soziale Dienste (z. B. Bundesfreiwilligendienst)
2. Auswirkungen der Änderung
Errechnen sich für die neue Berufstätigkeit oder Beschäftigung bei gleich bleibendem Beitrag nach dem vereinbarten Tarif niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, gelten diese, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Auch die neu errechneten Versicherungssummen gelten für berufliche und außerberufliche Unfälle.
Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich Ihr Beruf oder Ihre Beschäftigung ändert, kann sich dadurch das Risiko und damit der Beitrag verändern. Deshalb sollten Sie eine solche Änderung möglichst schnell melden. Je nach neuer Einstufung können sich Ihre Versicherungssummen erhöhen oder verringern. Bestimmte Dienste – etwa der freiwillige Wehrdienst oder ein Bundesfreiwilligendienst – gelten dabei nicht als meldepflichtige Änderung. Auf Wunsch können Sie den bisherigen Umfang auch beibehalten, wobei sich dann der Beitrag entsprechend anpasst.
Häufige Fragen
Muss ich eine Änderung meines Berufs melden?
Ja. Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie unverzüglich mitteilen.
Welche Tätigkeiten muss ich nicht melden?
Freiwilliger Wehrdienst, militärische Reserveübungen und befristete freiwillige soziale Dienste (z. B. Bundesfreiwilligendienst) fallen nicht unter die Meldepflicht.
Ab wann gelten niedrigere Versicherungssummen?
Ergeben sich bei gleich bleibendem Beitrag nach dem vereinbarten Tarif niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Ab wann gelten höhere Versicherungssummen?
Ergeben sich höhere Versicherungssummen, gelten diese, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Kann ich die bisherigen Versicherungssummen behalten?
Ja. Auf Ihren Wunsch wird der Vertrag mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weitergeführt, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht.