Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag der VHV Unfallversicherung verjähren in drei Jahren, wobei sich die Fristberechnung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs richtet. Wird ein Anspruch geltend gemacht, ist die Verjährung bis zum Zugang der Entscheidung in Textform gehemmt.
1. Gesetzliche Verjährung
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
2. Aussetzung der Verjährung
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung gehemmt.
Dies gilt von der Geltendmachung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Für Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Wann diese Frist beginnt und wie sie berechnet wird, bestimmen die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Melden Sie einen Anspruch beim Versicherer an, wird die laufende Frist so lange angehalten, bis Ihnen die Entscheidung schriftlich oder in anderer Textform mitgeteilt wurde.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Verjährung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Wie wird die Verjährungsfrist berechnet?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch geltend mache?
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag geltend gemacht worden, ist die Verjährung gehemmt.
Wie lange ist die Verjährung gehemmt?
Die Hemmung gilt von der Geltendmachung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen die Entscheidung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zugeht.