Bei der VHV Unfallversicherung gilt der Vertrag für die im Versicherungsschein angegebene Zeit und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit stillschweigend um ein weiteres Jahr, sofern er nicht rechtzeitig gekündigt wird. Wer die Kündigungsfristen und die Regeln zur Vertragsbeendigung kennt, behält Planungssicherheit.
1. Vertragsdauer
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
2. Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird.
- Kündigen können sowohl Sie als auch wir.
- Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragszeit zugehen.
3. Vertragsbeendigung
- Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag läuft zunächst für die vereinbarte Zeit. Wurde er für mindestens ein Jahr abgeschlossen, verlängert er sich automatisch von Jahr zu Jahr, solange niemand kündigt. Möchten Sie oder der Versicherer den Vertrag beenden, muss die Kündigung rechtzeitig – spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf – vorliegen. Bei sehr kurzen Verträgen endet der Schutz von selbst, bei langen Laufzeiten haben Sie zusätzliche Kündigungsmöglichkeiten.
Häufige Fragen
Wie lange läuft der Vertrag?
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht gekündigt wird.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragszeit zugehen. Kündigen können sowohl Sie als auch wir.
Was passiert bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr?
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kann ich einen Vertrag mit langer Laufzeit vorzeitig kündigen?
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.