Bei der VHV Tierhaftpflicht besteht eine Mehrfachversicherung, wenn dasselbe Risiko in mehreren Verträgen abgesichert ist. Erfahren Sie, welche Rechte Sie haben, wenn der doppelte Schutz ohne Ihr Wissen zustande kam und welche Frist für die Aufhebung des späteren Vertrags gilt.
1. Wann liegt eine Mehrfachversicherung vor:
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
2. Aufhebung des später geschlossenen Vertrags:
Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
3. Frist und Wirksamkeit der Aufhebung:
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat.
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Ist dasselbe Risiko gleich in mehreren Verträgen abgesichert, spricht man von einer Mehrfachversicherung. Wer davon zunächst nichts weiß, kann den später abgeschlossenen Vertrag aufheben lassen. Wichtig ist dabei, zügig zu handeln: Nach Kenntnis von der Doppelversicherung bleibt nur ein begrenztes Zeitfenster, um dieses Recht auszuüben. Wirksam wird die Aufhebung, sobald die entsprechende Erklärung beim Versicherer eingegangen ist.
Häufige Fragen
Was ist eine Mehrfachversicherung?
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Was kann ich tun, wenn die Mehrfachversicherung ohne mein Wissen entstanden ist?
Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass Sie als Versicherungsnehmer dies wussten, können Sie die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
Innerhalb welcher Frist muss ich das Recht auf Aufhebung geltend machen?
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Sie es nicht innerhalb eines Monats geltend machen, nachdem Sie von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt haben.
Ab wann wird die Aufhebung wirksam?
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.