Die VHV Tierhaftpflicht schützt private Tierhalter vor den finanziellen Folgen von Schäden, die durch ihre Tiere entstehen können. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als privater Halter der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere – wobei alle Tiere derselben Gattung anzugeben sind. Erfahren Sie, was genau abgesichert ist und welche Fälle ausgenommen sind.
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Halter des bzw. der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere.
Sämtliche vorhandenen Tiere derselben Gattung müssen zur Beitragsberechnung angegeben werden.
Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Jagdhunden, wenn bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.
Was bedeutet das konkret?
Die Tierhaftpflicht springt ein, wenn Sie als privater Tierhalter für Schäden haften, die Ihr im Versicherungsschein genanntes Tier verursacht. Damit der Beitrag korrekt berechnet werden kann, sollten alle Tiere derselben Gattung angegeben werden. Für Jagdhunde gilt eine Besonderheit: Besteht bereits eine Jagdhaftpflichtversicherung, ist die Haftpflicht als Halter von Jagdhunden hier nicht mitversichert.
Häufige Fragen
Wessen Haftpflicht ist versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Halter des bzw. der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere – im Umfang der jeweiligen Bestimmungen.
Muss ich alle meine Tiere angeben?
Ja. Sämtliche vorhandenen Tiere derselben Gattung müssen zur Beitragsberechnung angegeben werden.
Sind Jagdhunde mitversichert?
Die gesetzliche Haftpflicht als Halter von Jagdhunden ist nicht versichert, wenn bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.
Für welche Tierhalter gilt der Schutz?
Der Schutz gilt für den Versicherungsnehmer als privater Halter der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere.