Bei der VHV Tierhaftpflicht entscheidet die Zahl der Vorschäden der letzten fünf Kalenderjahre vor Antragstellung darüber, ob und wie ein Vertrag zustande kommt – etwa mit Selbstbehalt oder gar nicht. Erfahren Sie, welche Grenzen für Tierhalter gelten.
Vorschäden werden bei der Regulierung von Ansprüchen berücksichtigt und beeinflussen den Versicherungsschutz des Tierhalters.
Zwei Vorschäden in den letzten fünf Kalenderjahren vor Antragstellung:
- Es kann nur ein Vertrag mit Selbstbehalt vereinbart werden.
Drei oder mehr Vorschäden in den letzten fünf Kalenderjahren vor Antragstellung:
- Eine Annahme des Antrages ist nicht möglich.
Was bedeutet das konkret?
Ob und wie Sie eine Tierhaftpflicht abschließen können, hängt davon ab, wie viele Schäden in den fünf Kalenderjahren vor der Antragstellung angefallen sind. Bei zwei Vorschäden ist ein Abschluss nur noch mit Selbstbehalt möglich. Ab drei Vorschäden kann kein Vertrag mehr angeboten werden.
Häufige Fragen
Welchen Zeitraum betrachtet die VHV bei Vorschäden?
Betrachtet werden die letzten fünf Kalenderjahre vor der Antragstellung.
Was gilt bei zwei Vorschäden?
Bei zwei Vorschäden in den letzten fünf Kalenderjahren vor Antragstellung kann nur ein Vertrag mit Selbstbehalt vereinbart werden.
Was passiert bei drei oder mehr Vorschäden?
Bei drei oder mehr Vorschäden in den letzten fünf Kalenderjahren vor Antragstellung ist eine Annahme des Antrages nicht möglich.
Beeinflussen Vorschäden den Versicherungsschutz?
Ja, Vorschäden werden bei der Regulierung von Ansprüchen berücksichtigt und beeinflussen den Versicherungsschutz des Tierhalters.