Mit der Pferdehalterhaftpflichtversicherung der VHV im Tarif Klassik-Garant sichern sich Pferdehalter gegen die finanziellen Folgen von Schäden ihres Pferdes ab – mit Versicherungssummen von 5 oder 10 Millionen Euro, Schutz für Familie, Fremdreiter und Reitbeteiligte sowie umfassenden Leistungen für Freizeit, Sport, Ausland und besondere Situationen wie Deckschäden oder mitversicherte Fohlen.
Hauptmerkmale der Versicherung:
- Leistungs-Update-Garantie: Diese Garantie sorgt dafür, dass der Versicherungsschutz stets auf dem neuesten Stand bleibt. Neue, verbesserte Leistungen werden automatisch und ohne zusätzliche Kosten in den bestehenden Vertrag integriert.
- Versicherungssummen: Der Versicherungsschutz umfasst wahlweise 5 oder 10 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Es gibt keine Jahresmaximierung der Versicherungssumme und auch keine Beschränkungen für die Vorsorgeversicherung.
Mitversicherte Personen:
- Familienangehörige des Versicherungsnehmers sind mitversichert.
- Auch nicht gewerbsmäßig tätige Tierhüter sind abgedeckt.
- Ansprüche von Fremdreitern und Reitbeteiligten sowie Regressansprüche der Sozialversicherer werden ebenfalls abgesichert.
Versicherung im Alltag:
- Forderungsausfalldeckung: Diese deckt Schäden ab, die durch fremde Tiere verursacht werden, auch wenn der verantwortliche Tierhalter keine Versicherung abgeschlossen hat.
- Mietsachschäden: Schäden an gemieteten Reithallen, Stallungen und Koppeln sind bis zu 10.000 Euro versichert, ebenso wie Schäden an fremden Sachen und Mobiliar.
- Umweltschadensversicherung: Schäden, die gemäß dem Umweltschadensgesetz entstehen, sind bis zu 3 Millionen Euro abgedeckt.
- Schäden an gemieteten Transportanhängern: Diese sind bis zu 5.000 Euro versichert (mit einem Selbstbehalt von 250 Euro).
Freizeit und Sport:
Die Versicherung bietet Schutz bei verschiedenen Freizeitaktivitäten wie:
- Pferderennen (Galopp- oder Trabrennen), Reitturniere und Trainingseinheiten.
- Reitunterricht, auch ohne Zaum und Sattel, sowie die Nutzung des Pferdes als Therapiepferd.
- Unentgeltliche Kutschfahrten sind ebenfalls abgedeckt.
Tiere:
- Deckschäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt sind ohne Selbstbehalt versichert.
- Fohlen sind im ersten Lebensjahr automatisch beitragsfrei mitversichert.
- Flurschäden sind ebenfalls abgedeckt.
Auslandsschutz:
- Der Versicherungsschutz gilt für Auslandsaufenthalte in Europa zeitlich unbegrenzt und weltweit für bis zu fünf Jahre.
Zusatzleistungen:
- Best-Leistungs-Garantie Tiere: Diese Garantie bietet im Schadensfall die besten Leistungen aus allen Pferdehalter-Haftpflichtversicherungen am deutschen Markt. Dazu gehört auch eine Neuwerterstattung bis zu 3.000 Euro sowie eine Opferhilfe-Ergänzung zur Forderungsausfalldeckung bis zu 50.000 Euro bei Personenschäden, wenn der Tierhalter unbekannt ist.
Besondere Leistungen:
- Umfassende Mietsachschäden: Schäden an gemieteten Koppeln, Boxen oder Transportanhängern, die durch das Pferd verursacht werden, sind versichert. Dies ist eine Leistung, die nur wenige Versicherer anbieten.
- Forderungsausfalldeckung: Diese Leistung deckt eigene Schäden ab, die durch fremde, nicht versicherte Pferde entstehen, wie z.B. Heilbehandlungskosten oder Schmerzensgeldansprüche.
- Fremdreiter: Wenn der Pferdehalter einem Freund erlaubt, sein Pferd zu reiten, und dieser dabei verletzt wird, sind mögliche Ansprüche des Reiters gegen den Halter automatisch mitversichert.
- Mitversicherung von Fohlen: Fohlen sind im ersten Lebensjahr beitragsfrei mitversichert. Schäden, die durch die verspielten und tollpatschigen Tiere entstehen, sind somit ebenfalls abgedeckt.
- Rundumschutz bei Freizeitaktivitäten: Ob Pferderennen, Reitturniere oder nicht gewerblicher Reitunterricht – die Versicherung deckt zahlreiche Freizeitaktivitäten ab, einschließlich der Nutzung des Pferdes als Therapiepferd.
- Abwehr unberechtigter Ansprüche: Wenn Ansprüche gegen den Pferdehalter erhoben werden, prüft die Versicherung diese und wehrt unberechtigte Ansprüche auch gerichtlich ab.
Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung der VHV bietet umfassenden Schutz für Pferdehalter und deckt eine Vielzahl von Risiken und Schadensszenarien ab. Mit der Best-Leistungs-Garantie und der Leistungs-Update-Garantie bietet sie eine moderne und flexible Absicherung, die sich ständig an aktuelle Entwicklungen anpasst.
Was bedeutet das konkret?
Als Pferdehalter haften Sie grundsätzlich für Schäden, die Ihr Pferd verursacht – etwa wenn es sich losreißt, jemanden verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt. Diese Versicherung übernimmt in solchen Fällen die berechtigten Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Neben dem Alltag ist auch vieles rund um Freizeit, Sport, Ausland und den Nachwuchs des Pferdes mitgedacht. So bleiben Sie im Ernstfall finanziell geschützt.
Häufige Fragen
Welche Versicherungssummen kann ich wählen?
Der Versicherungsschutz umfasst wahlweise 5 oder 10 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Eine Jahresmaximierung der Versicherungssumme gibt es nicht.
Sind Fremdreiter und Reitbeteiligte mitversichert?
Ja. Ansprüche von Fremdreitern und Reitbeteiligten werden abgesichert. Erlaubt der Halter zum Beispiel einem Freund, sein Pferd zu reiten, und dieser verletzt sich dabei, sind mögliche Ansprüche des Reiters gegen den Halter automatisch mitversichert.
Sind Fohlen mitversichert?
Ja, Fohlen sind im ersten Lebensjahr automatisch beitragsfrei mitversichert. Auch Schäden, die durch die Tiere entstehen, sind damit abgedeckt.
Gilt der Schutz auch im Ausland?
Der Versicherungsschutz gilt für Auslandsaufenthalte in Europa zeitlich unbegrenzt und weltweit für bis zu fünf Jahre.
Was gilt bei Schäden an gemieteten Reithallen oder Anhängern?
Mietsachschäden an gemieteten Reithallen, Stallungen und Koppeln sind bis zu 10.000 Euro versichert. Schäden an gemieteten Transportanhängern sind bis zu 5.000 Euro versichert, mit einem Selbstbehalt von 250 Euro.