Bei der VHV Tierhaftpflicht sorgt die Beitragsangleichung dafür, dass die Versicherungsbeiträge jährlich an die Entwicklung der Schadenszahlungen angepasst werden. Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt den maßgeblichen Prozentsatz, und ab einer Veränderung von fünf Prozent kann sich der Folgejahresbeitrag ändern – erfahren Sie, wann Erhöhungen greifen und wann ein Kündigungsrecht besteht.
1. Grundsatz der Beitragsangleichung:
Die Versicherungsbeiträge unterliegen der Beitragsangleichung.
- Soweit die Beiträge nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet werden, findet keine Beitragsangleichung statt.
- Mindestbeiträge unterliegen unabhängig von der Art der Beitragsberechnung der Beitragsangleichung.
2. Ermittlung durch den Treuhänder:
Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich mit Wirkung für die ab dem 1. Juli fälligen Beiträge, um welchen Prozentsatz sich im vergangenen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schadenszahlungen aller zum Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zugelassenen Versicherer gegenüber dem vorvergangenen Jahr erhöht oder vermindert hat. Den ermittelten Prozentsatz rundet er auf die nächst niedrigere, durch fünf teilbare ganze Zahl ab.
Als Schadenszahlungen gelten dabei auch die speziell durch den einzelnen Schadensfall veranlassten Ausgaben für die Ermittlung von Grund und Höhe der Versicherungsleistungen.
Durchschnitt der Schadenszahlungen eines Kalenderjahres ist die Summe der in diesem Jahr geleisteten Schadenszahlungen geteilt durch die Anzahl der im gleichen Zeitraum neu angemeldeten Schadensfälle.
3. Veränderung des Folgejahresbeitrags:
Im Falle einer Erhöhung ist der Versicherer berechtigt, im Falle einer Verminderung verpflichtet, den Folgejahresbeitrag um den ergebenden Prozentsatz zu verändern (Beitragsangleichung). Der veränderte Folgejahresbeitrag wird dem Versicherungsnehmer mit der nächsten Beitragsrechnung bekannt gegeben.
Hat sich der Durchschnitt der Schadenszahlungen des Versicherers in jedem der letzten fünf Kalenderjahre um einen geringeren Prozentsatz als denjenigen erhöht, den der Treuhänder jeweils für diese Jahre ermittelt hat, so darf der Versicherer den Folgejahresbeitrag nur um den Prozentsatz erhöhen, um den sich der Durchschnitt seiner Schadenszahlungen nach seinen unternehmenseigenen Zahlen im letzten Kalenderjahr erhöht hat. Diese Erhöhung darf diejenige nicht überschreiten, die sich nach dem vorstehenden Absatz ergeben würde.
4. Veränderung unter 5 Prozent:
Liegt die Veränderung unter 5 Prozent, entfällt eine Beitragsangleichung. Diese Veränderung ist jedoch in den folgenden Jahren zu berücksichtigen.
5. Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung:
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte.
- Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen.
- Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
- Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Was bedeutet das konkret?
Die Beitragsangleichung ist ein Mechanismus, mit dem der Beitrag der Tierhaftpflicht regelmäßig an die tatsächliche Entwicklung der Schadenszahlungen angepasst wird. Ein unabhängiger Treuhänder prüft jedes Jahr, wie sich die durchschnittlichen Schadenszahlungen der Branche verändert haben. Fällt diese Veränderung gering aus, bleibt der Beitrag zunächst unverändert. Steigt der Beitrag durch die Angleichung, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wer legt die Beitragsangleichung fest?
Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, um welchen Prozentsatz sich der Durchschnitt der Schadenszahlungen aller zugelassenen Versicherer im vergangenen Kalenderjahr verändert hat.
Ab wann greift eine Beitragsangleichung?
Liegt die Veränderung unter 5 Prozent, entfällt eine Beitragsangleichung. Diese Veränderung wird jedoch in den folgenden Jahren berücksichtigt.
Für welche Beiträge gilt keine Beitragsangleichung?
Soweit die Beiträge nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet werden, findet keine Beitragsangleichung statt. Mindestbeiträge unterliegen ihr jedoch unabhängig von der Art der Beitragsberechnung.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens zu dem Zeitpunkt, in dem die Erhöhung wirksam werden sollte.
Begründet eine höhere Versicherungsteuer ein Kündigungsrecht?
Nein. Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht.