Die VHV Tierhaftpflicht sichert die gesetzliche Haftpflicht bei Vermögensschäden ab, die weder aus Personen- noch aus Sachschäden entstehen. Erfahren Sie, welche Ansprüche versichert sind und welche Tätigkeiten und Geschäfte vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben.
1) Versichert ist:
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
2) Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden:
- a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
- b) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
- c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
- d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
- e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
- f) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
- g) aus Rationalisierung und Automatisierung;
- h) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell oder Wettbewerbsrechts;
- i) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
- j) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien /Organe im Zusammenhang stehen;
- k) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
- l) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
- m) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen)
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für reine Vermögensschäden – also für finanzielle Nachteile Dritter, die nicht aus einer Verletzung von Personen oder einer Beschädigung von Sachen entstehen. Für eine Reihe von Tätigkeiten und Geschäften gilt dieser Schutz jedoch nicht: Der aufgeführte Katalog nennt die Bereiche, in denen Ansprüche wegen Vermögensschäden vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.
Häufige Fragen
Was ist ein versicherter Vermögensschaden?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
Sind Vermögensschäden aus beratender oder planender Tätigkeit abgedeckt?
Nein. Ansprüche aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind Vermögensschäden durch abhandengekommene Sachen versichert?
Nein. Ansprüche aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen, sind ausgeschlossen.
Greift der Schutz bei bewusster Pflichtverletzung?
Nein. Ansprüche aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung sind ausgeschlossen.
Sind Schäden durch ständige Emissionen versichert?
Nein. Ansprüche aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen) sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.