Bei der VHV Tierhaftpflicht beginnt der Versicherungsschutz zum Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist – vorbehaltlich der rechtzeitigen Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrags. Erfahren Sie, wie die Beitragszahlung abläuft, was die einjährige Versicherungsperiode bedeutet und welche Folgen ein Zahlungsverzug für Ihren Schutz haben kann.
1. Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
2. Beitragszahlung, Versicherungsperiode
Zahlungsweise:
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt, entweder durch laufende Zahlungen oder als Einmalbeitrag. Bei laufenden Zahlungen sind folgende Zahlungsweisen möglich:
- monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
Versicherungsperiode:
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
3. Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
4. Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug
Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
5. Leistungsfreiheit des Versicherers
Wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet.
Voraussetzung ist, dass er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht hat.
Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz Ihrer Tierhaftpflicht startet grundsätzlich zu dem Datum, das im Versicherungsschein steht. Wichtig ist dabei, dass Sie den ersten Beitrag zügig bezahlen: Erst wenn die Zahlung veranlasst ist, greift der Versicherungsschutz vollständig. Die Beiträge können Sie flexibel wählen – etwa monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalzahlung. Ein Vertragsjahr gilt jeweils als Versicherungsperiode. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, kann der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder für einen Schaden nicht leisten – allerdings nur, wenn Sie darauf hingewiesen wurden und die Nichtzahlung zu vertreten haben.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Welche Zahlungsweisen sind möglich?
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt – entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich oder als Einmalbeitrag.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht veranlasst wurde. Zudem kann für einen vor der Zahlung eingetretenen Versicherungsfall Leistungsfreiheit bestehen. Beides tritt nur ein, wenn Sie die Nichtzahlung zu vertreten haben; bei der Leistungsfreiheit muss der Versicherer Sie zudem in Textform oder durch auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben.
Was gilt, wenn der Versicherungsschein vom Antrag abweicht?
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder von den getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.