Die VHV Tierhaftpflicht schützt bei Schäden im Ausland, wenn diese auf ein versichertes Risiko im Inland zurückgehen oder während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts eintreten. Zusätzlich stellt der Versicherer bei behördlich angeordneten Kautionen bis zu 60.000 EUR bereit und leistet grundsätzlich in Euro.
1) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese:
- a) auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind oder
- b) bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt – außerhalb Europas maximal bis zu 5 Jahren – eingetreten sind.
Der Geltungsbereich Europa umfasst den Kontinent Europa im geografischen Sinn zuzüglich der außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira. Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII.
2) Kaution bei behördlicher Anordnung:
Hat der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall im Ausland durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 60.000 EUR zur Verfügung.
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.
3) Leistungen in Euro:
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Was bedeutet das konkret?
Reist Ihr Tier mit ins Ausland, greift der Schutz, wenn der Schaden auf ein im Inland bestehendes Risiko zurückgeht oder während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts passiert. Bei einer behördlich verlangten Kaution kann der Versicherer in Vorleistung gehen, und Zahlungen erfolgen grundsätzlich in Euro.
Häufige Fragen
Sind Schäden im Ausland über die Tierhaftpflicht versichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle, wenn diese auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind oder bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt eintreten.
Wie lange gilt der Schutz bei einem Auslandsaufenthalt außerhalb Europas?
Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt außerhalb Europas gilt der Schutz maximal bis zu 5 Jahren.
Welche Gebiete gehören zum Geltungsbereich Europa?
Der Geltungsbereich Europa umfasst den Kontinent Europa im geografischen Sinn zuzüglich der außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, der Kanarischen Inseln, der Azoren und Madeira.
Wie hoch ist die Kaution, die der Versicherer im Ausland bereitstellt?
Bei einem Versicherungsfall im Ausland stellt der Versicherer den durch behördliche Anordnung erforderlichen Kautionsbetrag bis zu einer Höhe von 60.000 EUR zur Verfügung.
In welcher Währung leistet der Versicherer?
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten der Europäischen Währungsunion, gilt die Verpflichtung als erfüllt, sobald der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.