Mit der Tierhaftpflicht der VHV sind Abwässer- und Allmählichkeitsschäden abgesichert, sodass die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers bei Schäden durch häusliche Abwässer, Rückstau aus dem Straßenkanal sowie durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und Niederschlägen greift.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden:
- durch häusliche Abwässer und durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals,
- die entstehen durch allmähliche Einwirkung der Temperatur,
- von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen).
Was bedeutet das konkret?
Die Tierhaftpflicht der VHV schützt Sie, wenn Sie als Versicherungsnehmer für bestimmte Schäden gesetzlich haftbar gemacht werden. Dazu zählen Schäden durch häusliche Abwässer und durch einen Rückstau aus dem Straßenkanal. Ebenfalls erfasst sind Schäden, die nach und nach entstehen – etwa durch die allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlägen wie Rauch, Ruß und Staub.
Häufige Fragen
Welche Schäden durch Abwässer sind versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch häusliche Abwässer und durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals.
Was sind Allmählichkeitsschäden im Sinne dieser Versicherung?
Dazu zählen Schäden, die durch allmähliche Einwirkung der Temperatur entstehen, sowie Schäden von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und von Niederschlägen wie Rauch, Ruß, Staub und dergleichen.
Wessen Haftpflicht ist abgesichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen der genannten Schäden.
Sind auch Schäden durch Niederschläge abgedeckt?
Ja, versichert sind auch Schäden von Niederschlägen wie Rauch, Ruß, Staub und dergleichen.