Die VHV Tierhaftpflicht sichert Pferdehalter finanziell ab und übernimmt Kosten im Schadensfall, wobei besondere Regelungen für Reit- und Zugtiere gelten – von der Fohlen-Mitversicherung über Pferdesport, therapeutische Nutzung und Reitunterricht bis zum Fremdreiterrisiko. Ebenso klar geregelt ist, welche Ansprüche vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben.
Es gelten besondere Regelungen für Reit- und Zugtiere.
1) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
- als Halter von Fohlen ab deren Geburt bis zum Ende des ersten Lebensjahres, wenn die Muttertiere über diesen Vertrag versichert sind. Die Versicherung über diese Zeit hinaus ist besonders zu vereinbaren,
- aus der privaten Teilnahme an Pferdesportveranstaltungen (z. B. Pferderennen und -turniere, Distanzritte), Schauvorführungen, Reitunterricht sowie den Vorbereitungen hierzu (Training),
- aus der privaten Nutzung des Pferdes zu therapeutischen Zwecken,
- aus der Erteilung von Reitunterricht, sofern dieser nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgt,
- aus dem Reiten mit und ohne Sattel, sowie aus dem Reiten und Führen von Reittieren mit gebissloser Zäumung,
- aus dem Führen von Handpferden,
- aus der unentgeltlichen Überlassung/Leihe von Pferden an Dritte (Fremdreiterrisiko),
- aus der Verwendung der Reittiere als Zugtiere bei privaten Kutsch-, Planwagen- oder Schlittenfahrten einschließlich der gelegentlichen unentgeltlichen Beförderung von Gästen.
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus dem Besitz von Kutschen, Planwagen oder Schlitten und wegen Schäden, deren Ursache in der Konstruktion und/oder Mangelhaftigkeit der Kutschen, Planwagen oder Schlitten liegt.
2) Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche:
- wegen Schäden aus der Zurverfügungstellung von Reittieren zu Vereinszwecken und/oder für Veranstaltungen;
- wegen Schäden an vom Versicherungsnehmer in Obhut genommenen Reittieren (Pensionstieren);
- aus der Vermietung oder dem gewerbsmäßigen Verleih von Reittieren.
Was bedeutet das konkret?
Die Tierhaftpflicht deckt Schäden ab, die im Zusammenhang mit dem eigenen Pferd entstehen – etwa beim Reiten, im Training, bei privaten Turnieren oder wenn das Pferd unentgeltlich an andere überlassen wird. Fohlen sind im ersten Lebensjahr mitversichert, wenn das Muttertier über den Vertrag abgesichert ist. Für bestimmte Bereiche wie gewerbliche Nutzung, Vermietung oder Schäden an Pensionstieren besteht dagegen kein Schutz. Diese Zusammenfassung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Fohlen automatisch mitversichert?
Ja, Fohlen sind ab der Geburt bis zum Ende des ersten Lebensjahres versichert, wenn die Muttertiere über diesen Vertrag versichert sind. Ein Schutz darüber hinaus ist besonders zu vereinbaren.
Ist die Teilnahme an Pferdeturnieren abgedeckt?
Versichert ist die private Teilnahme an Pferdesportveranstaltungen wie Pferderennen, -turnieren und Distanzritten, an Schauvorführungen und Reitunterricht sowie die Vorbereitungen hierzu (Training).
Was gilt, wenn ich mein Pferd an Dritte verleihe?
Die unentgeltliche Überlassung oder Leihe von Pferden an Dritte (Fremdreiterrisiko) ist versichert. Die Vermietung oder der gewerbsmäßige Verleih von Reittieren ist dagegen ausgeschlossen.
Sind Kutschfahrten versichert?
Versichert ist die Verwendung der Reittiere als Zugtiere bei privaten Kutsch-, Planwagen- oder Schlittenfahrten einschließlich der gelegentlichen unentgeltlichen Beförderung von Gästen. Nicht versichert sind Ansprüche aus dem Besitz von Kutschen, Planwagen oder Schlitten sowie Schäden aufgrund von deren Konstruktion oder Mangelhaftigkeit.
Ist gewerblicher Reitunterricht abgedeckt?
Die Erteilung von Reitunterricht ist versichert, sofern dieser nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgt.