Die VHV Tierhaftpflicht sichert Hundehalter im Schadensfall ab und enthält besondere Regelungen für Hunde: mitversichert sind unter anderem Welpen der versicherten Muttertiere, die Teilnahme an Hundesportveranstaltungen, der therapeutische Einsatz sowie das Führen ohne Leine und Maulkorb.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
- als Halter von Welpen ab deren Geburt bis zum Ende des ersten Lebensjahres, wenn die Muttertiere über diesen Vertrag versichert sind. Die Versicherung über diese Zeit hinaus ist besonders zu vereinbaren;
- aus der privaten Teilnahme an Hundesportveranstaltungen (z. B. Turniere, Hunde-/Hundeschlittenrennen, Agility-Sport, Dog-Dancing, Flyball), Schauvorführungen, Hundelehrgängen und -prüfungen, sowie den Vorbereitungen hierzu (Training);
- aus der privaten Nutzung des Hundes zu therapeutischen Zwecken (z. B. auch Lesehunde und Mantrailing-Hunde);
- aus dem Führen ohne Leine und Maulkorb.
Was bedeutet das konkret?
Die Tierhaftpflicht für Hunde deckt nicht nur den Alltag ab, sondern berücksichtigt auch besondere Situationen. Dazu zählen der Nachwuchs im ersten Lebensjahr, sportliche Aktivitäten mit dem Hund, der Einsatz zu therapeutischen Zwecken sowie Situationen, in denen der Hund ohne Leine und Maulkorb geführt wird. Für welche Fälle im Einzelnen Schutz besteht, ergibt sich aus den oben genannten Punkten.
Häufige Fragen
Sind Welpen mitversichert?
Ja. Versichert ist die Haftpflicht als Halter von Welpen ab deren Geburt bis zum Ende des ersten Lebensjahres, wenn die Muttertiere über diesen Vertrag versichert sind. Eine Versicherung über diese Zeit hinaus ist besonders zu vereinbaren.
Ist die Teilnahme an Hundesportveranstaltungen abgedeckt?
Ja. Versichert ist die private Teilnahme an Hundesportveranstaltungen wie Turnieren, Hunde-/Hundeschlittenrennen, Agility-Sport, Dog-Dancing oder Flyball sowie an Schauvorführungen, Hundelehrgängen und -prüfungen, einschließlich der Vorbereitungen hierzu (Training).
Ist der Einsatz als Therapiehund versichert?
Ja. Versichert ist die private Nutzung des Hundes zu therapeutischen Zwecken, zum Beispiel auch als Lesehund oder Mantrailing-Hund.
Besteht Schutz, wenn der Hund ohne Leine und Maulkorb geführt wird?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Führen des Hundes ohne Leine und Maulkorb.