Mit der VHV Tierhaftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für bestimmte tierische Schäden abgesichert – dazu zählen Schäden durch einen gewollten oder ungewollten Deckakt, Schäden durch tierische Ausscheidungen sowie Flurschäden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen:
- Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt
- Schäden durch tierische Ausscheidungen
- Flurschäden
Was bedeutet das konkret?
Die Tierhaftpflicht kommt für die gesetzliche Haftpflicht auf, wenn das versicherte Tier einen Schaden verursacht. Abgedeckt sind dabei Schäden aus einem gewollten oder ungewollten Deckakt, Schäden durch die Ausscheidungen des Tieres sowie Flurschäden. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die oben genannten Punkte.
Häufige Fragen
Welche Flurschäden sind versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Flurschäden.
Sind Schäden durch einen Deckakt mitversichert?
Ja, versichert sind Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt.
Sind Schäden durch tierische Ausscheidungen abgedeckt?
Ja, Schäden durch tierische Ausscheidungen sind versichert.
Wessen Haftpflicht ist abgesichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers.