Bei der VHV Privathaftpflicht sind Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von 200.000 EUR mitversichert, sofern Bauplanung, -leitung und -ausführung an Dritte vergeben sind. Die Bauausführung ist zudem bis 100.000 EUR in Eigenleistung oder Nachbarschaftshilfe möglich.
Die Bausumme beträgt 200.000 EUR.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz:
- Bauplanung, -leitung und -ausführung sind an Dritte vergeben.
Dabei kann die Bauausführung bis zu einer Bausumme von 100.000 EUR in Eigenleistung oder Nachbarschaftshilfe durchgeführt werden.
Ausgeschlossen sind:
- Schäden aus dem Verändern der Grundwasserverhältnisse.
Die sonstigen Regelungen zur Mitversicherung von Bauvorhaben gelten unverändert.
Was bedeutet das konkret?
Wer ein Bauvorhaben plant, ist über die Privathaftpflicht bis zu einer bestimmten Bausumme abgesichert – vorausgesetzt, Fachleute übernehmen Planung, Leitung und Ausführung. Ein Teil der Arbeiten darf jedoch bis zu einer festgelegten Grenze auch selbst oder mit Nachbarschaftshilfe erbracht werden. Für bestimmte Schäden im Zusammenhang mit dem Grundwasser besteht kein Schutz.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Bausumme sind Bauvorhaben mitversichert?
Die Bausumme beträgt 200.000 EUR.
Welche Voraussetzung gilt für den Versicherungsschutz?
Voraussetzung ist, dass Bauplanung, -leitung und -ausführung an Dritte vergeben sind.
Darf ich selbst mitbauen?
Ja, die Bauausführung kann bis zu einer Bausumme von 100.000 EUR in Eigenleistung oder Nachbarschaftshilfe durchgeführt werden.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Schäden aus dem Verändern der Grundwasserverhältnisse.
Gelten weitere Regelungen zur Mitversicherung von Bauvorhaben?
Ja, die sonstigen Regelungen zur Mitversicherung von Bauvorhaben gelten unverändert.