Beim Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen und Kfz-Anhängern schützt die VHV Privathaftpflicht den Versicherungsnehmer, wenn Dritten dabei Schäden zugefügt werden. Erfahren Sie, welche Risiken abgedeckt sind, welche Höchstersatzleistung gilt und welcher Selbstbehalt zu tragen ist.
Versicherter Umfang:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- oder Entladen des Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers zugefügt werden.
Ausschluss:
Schäden am selbst gebrauchten Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug-Anhänger bleiben ausgeschlossen.
Wahlrecht bei der Regulierung:
Dem Versicherungsnehmer steht es frei, einen Schaden von der zuständigen Kfz-Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen. In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Höchstersatzleistung und Selbstbehalt:
- Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 EUR.
- Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihr Auto oder Ihren Anhänger privat beladen oder entladen und dabei einer anderen Person ein Schaden entsteht, springt die Privathaftpflicht ein. Schäden an Ihrem eigenen genutzten Fahrzeug sind dabei nicht abgedeckt. Sie können den Schaden alternativ über die Kfz-Haftpflichtversicherung regulieren lassen – dann greift dieser Vertrag nicht. Für die gedeckten Fälle gilt eine Obergrenze und ein Eigenanteil, den Sie selbst tragen.
Häufige Fragen
Wer ist beim Be- und Entladen von Kfz versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- oder Entladen zugefügt werden.
Sind Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt?
Nein. Schäden am selbst gebrauchten Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug-Anhänger bleiben ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung?
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 EUR.
Muss ich einen Selbstbehalt tragen?
Ja. Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen.
Kann ich den Schaden auch über die Kfz-Haftpflicht regulieren lassen?
Ja. Es steht Ihnen frei, einen Schaden von der zuständigen Kfz-Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen. In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.