Die VHV Privathaftpflicht übernimmt Schäden an fremden, privat geliehenen oder gefälligkeitshalber überlassenen Kraftfahrzeugen, die durch versehentliches Betanken mit dem falschen Kraftstoff entstehen. Erfahren Sie, welche Fahrzeuge abgedeckt sind und welche Höchstleistung und Selbstbeteiligung gelten.
Versicherter Bereich:
Versichert ist in der VHV Privathaftpflicht die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die an fremden privat geliehenen oder gefälligkeitshalber überlassenen Kraftfahrzeugen durch versehentliche Betankung mit für das Fahrzeug nicht geeigneten Kraftstoffen entstehen.
Nicht versichert:
Es besteht kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden.
Höchstleistung und Selbstbehalt:
- Die Höchstleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 EUR.
- Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie ein privat geliehenes oder Ihnen aus Gefälligkeit überlassenes Fahrzeug versehentlich mit dem falschen Kraftstoff betanken, springt die Privathaftpflicht für den entstandenen Schaden ein. Für Fahrzeuge, die Ihnen dauerhaft oder regelmäßig zur Verfügung stehen, gilt dieser Schutz nicht. Von der Leistung wird ein fester Selbstbehalt abgezogen, und die Erstattung ist pro Schadensfall begrenzt.
Häufige Fragen
Sind Betankungsschäden an geliehenen Fahrzeugen versichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an fremden privat geliehenen oder gefälligkeitshalber überlassenen Kraftfahrzeugen durch versehentliche Betankung mit für das Fahrzeug nicht geeigneten Kraftstoffen.
Welche Fahrzeuge sind nicht abgedeckt?
Kein Versicherungsschutz besteht für Fahrzeuge, die dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden.
Wie hoch ist die maximale Leistung je Schadensfall?
Die Höchstleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 EUR.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Ja. Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen.