Bei der VHV Unfallversicherung sorgt die Dynamik dafür, dass Versicherungssummen und Beitrag jährlich planmäßig um 5 % steigen – so bleibt Ihr Schutz auch bei steigenden Lebenshaltungskosten wertbeständig. Erfahren Sie, wie die Erhöhung abläuft, wie aufgerundet wird und wie Sie widersprechen können.
Grundlage der Dynamik:
Bei der VHV Unfallversicherung Dynamik gelten besondere Bedingungen für die Unfallversicherung mit planmäßiger Erhöhung von Leistung und Beitrag um 5 %.
1. Jährliche Erhöhung der Versicherungssummen:
Wir erhöhen die Versicherungssummen jährlich um 5 % zum Beginn des Versicherungsjahres, und zwar erstmals zum Beginn des zweiten Versicherungsjahres.
2. Aufrundung der Versicherungssummen:
Dabei werden die Versicherungssummen wie folgt aufgerundet:
- für den Invaliditäts- und Todesfall auf volle tausend Euro,
- für die Übergangsleistung auf volle hundert Euro,
- für die Unfallrente auf volle zehn Euro,
- für Tagegeld, Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld auf volle Euro.
3. Gültigkeit der erhöhten Summen:
Die erhöhten Versicherungssummen gelten für alle nach dem Erhöhungstermin eintretenden Leistungsfälle.
4. Anpassung des Beitrags:
Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssummen.
5. Mitteilung und Widerspruch:
Vor dem Erhöhungstermin erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Erhöhung. Die Erhöhung entfällt, wenn Sie ihr innerhalb von sechs Wochen nach unserer Mitteilung schriftlich widersprechen. Auf die Frist werden wir Sie hinweisen.
6. Widerruf der Vereinbarung:
Sie und wir können die Vereinbarung über die planmäßige Erhöhung von Leistung und Beitrag auch für die gesamte Restlaufzeit des Vertrags widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres erfolgen.
Die Versicherung mit Summenzuwachs (Dynamik) ist bei allen Tarifen möglich, sofern die jeweilige Höchstversicherungssumme nicht erreicht ist.
Was bedeutet das konkret?
Mit der Dynamik wächst Ihr Unfallschutz automatisch mit: Jedes Jahr steigen die Versicherungssummen um 5 %, damit der Leistungsumfang mit der Zeit Schritt hält. Im gleichen Maß steigt auch der Beitrag. Möchten Sie eine einzelne Erhöhung nicht mitmachen, können Sie ihr fristgerecht widersprechen; die Dynamik-Vereinbarung selbst lässt sich auf Wunsch für die restliche Vertragslaufzeit widerrufen. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Um wie viel Prozent steigen die Versicherungssummen jährlich?
Die Versicherungssummen werden jährlich um 5 % zum Beginn des Versicherungsjahres erhöht, erstmals zum Beginn des zweiten Versicherungsjahres.
Wie kann ich einer Erhöhung widersprechen?
Sie erhalten vor dem Erhöhungstermin eine schriftliche Mitteilung. Die Erhöhung entfällt, wenn Sie ihr innerhalb von sechs Wochen nach der Mitteilung schriftlich widersprechen.
Steigt mit der Dynamik auch mein Beitrag?
Ja, der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssummen.
Kann ich die Dynamik-Vereinbarung dauerhaft beenden?
Ja. Sie und der Versicherer können die Vereinbarung über die planmäßige Erhöhung für die gesamte Restlaufzeit des Vertrags widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres erfolgen.
Ist die Dynamik in jedem Tarif möglich?
Die Versicherung mit Summenzuwachs (Dynamik) ist bei allen Tarifen möglich, sofern die jeweilige Höchstversicherungssumme nicht erreicht ist.