Mit der Innovationsgarantie der VHV Unfallversicherung bleibt Ihr Versicherungsschutz automatisch auf dem neuesten Stand: Werden die Bedingungen ausschließlich zu Ihrem Vorteil geändert, gelten die neuen Regelungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für Ihren Vertrag – bei Mehrbeitrag mit einem Kündigungsrecht, falls Sie die Erweiterung nicht wünschen.
Werden die dieser Versicherung zugrundeliegenden vereinbarten Bedingungen und Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, so gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag.
Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs auch ein Mehrbeitrag verbunden, so hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag zu kündigen, sofern die Leistungserweiterungen nicht gewünscht sind. Die Kündigung ist möglich:
- mit sofortiger Wirkung oder
- zu einem anderen, von ihm bestimmten Zeitpunkt.
Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen bzw. Erweiterungen informiert.
Was bedeutet das konkret?
Die Innovationsgarantie sorgt dafür, dass Sie von Verbesserungen der Versicherungsbedingungen profitieren, ohne selbst aktiv werden zu müssen. Verbessert der Versicherer die Bedingungen ausschließlich zu Ihren Gunsten, gelten diese Verbesserungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für Ihren bestehenden Vertrag. Kostet eine solche Erweiterung mehr Beitrag und möchten Sie sie nicht, können Sie kündigen. Über Neuerungen werden Sie rechtzeitig informiert.
Häufige Fragen
Was ist die Innovationsgarantie in der Unfallversicherung?
Sie sorgt dafür, dass künftige Leistungserweiterungen den Versicherungsschutz aktuell halten. Werden die Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für den bestehenden Vertrag.
Ab wann gelten verbesserte Bedingungen für meinen Vertrag?
Die neuen Bedingungen gelten ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag.
Was gilt, wenn die Erweiterung einen Mehrbeitrag kostet?
Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs ein Mehrbeitrag verbunden, hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen, von ihm bestimmten Zeitpunkt zu kündigen, sofern die Leistungserweiterungen nicht gewünscht sind.
Werde ich über Änderungen informiert?
Ja. Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen bzw. Erweiterungen informiert.