Bei der VHV Unfallversicherung bestimmen Tarifmerkmale wie Wohnort, Alter der versicherten Person und Vorschäden den Beitrag und das versicherte Risiko. Welche Angaben im Antrag entscheidend sind, wie sich Änderungen auswirken und welche Folgen unzutreffende Angaben haben, erfahren Sie hier.
Tarifmerkmale sind alle Informationen, die der Versicherer zur Bestimmung des versicherten Risikos und zur Berechnung des Beitrages im Antrag abfragt und die im Versicherungsschein als Tarifmerkmal dokumentiert sind.
Die Zuordnung zu den Tarifmerkmalen gilt, solange die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Veränderung von Tarifmerkmalen kann zu einer Beitragssenkung oder Beitragserhöhung führen.
1. Tarifmerkmal Wohnort:
- Der Beitrag richtet sich nach der Postleitzahl des Wohnsitzes des Versicherungsnehmers.
- Bei einem Umzug des Versicherungsnehmers berücksichtigen wir den Beitrag für die neue Postleitzahl ab dem Tag der Änderung.
- Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Änderung der Postleitzahl, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang Ihres geänderten Versicherungsscheines zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
2. Tarifmerkmal Alter der versicherten Person:
- Der Beitrag richtet sich bei Vertragsabschluss nach dem Alter der versicherten Person.
- Grundlage hierfür bilden unsere Altersfaktoren, die in Altersklassen eingeteilt sind.
3. Tarifmerkmal Vorschäden:
- Der Beitrag richtet sich danach, ob und wieviel Schäden in den letzten 5 Jahren vor dem Beginn des Versicherungsvertrages entstanden sind.
- Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die von Ihnen bei Antragsstellung gemachten Angaben zutreffend sind.
4. Folgen von unzutreffenden Angaben:
Wurde der Versicherungsvertrag aufgrund schuldhaft unrichtiger Angaben des Versicherungsnehmers günstigeren Merkmalen zugeordnet oder diese Zuordnung während der Vertragslaufzeit schuldhaft beibehalten, so wird bei Bekanntwerden der richtigen Umstände der Beitrag ab dem Tag der Änderungsmitteilung den tatsächlichen Tarifmerkmalen angepasst.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Beitrag zur Unfallversicherung hängt von bestimmten Angaben ab, die Sie im Antrag machen: wo Sie wohnen, wie alt die versicherte Person ist und ob es in der Vergangenheit Schäden gab. Diese Angaben werden als Tarifmerkmale im Versicherungsschein festgehalten. Ändern sich diese Merkmale – etwa durch einen Umzug –, kann sich der Beitrag entsprechend nach oben oder unten verschieben. Wichtig ist, dass die Angaben korrekt sind, denn bei falschen Angaben wird der Beitrag an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst.
Häufige Fragen
Was sind Tarifmerkmale?
Tarifmerkmale sind alle Informationen, die der Versicherer zur Bestimmung des versicherten Risikos und zur Berechnung des Beitrages im Antrag abfragt und die im Versicherungsschein als Tarifmerkmal dokumentiert sind.
Welche Angaben beeinflussen den Beitrag?
Der Beitrag richtet sich nach dem Wohnort (Postleitzahl des Wohnsitzes), dem Alter der versicherten Person bei Vertragsabschluss und den Vorschäden der letzten 5 Jahre vor Beginn des Versicherungsvertrages.
Was passiert bei einem Umzug?
Bei einem Umzug wird der Beitrag für die neue Postleitzahl ab dem Tag der Änderung berücksichtigt. Erhöht sich der Beitrag dadurch, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang Ihres geänderten Versicherungsscheines zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
Welche Folgen haben unzutreffende Angaben?
Wurde der Vertrag aufgrund schuldhaft unrichtiger Angaben günstigeren Merkmalen zugeordnet oder diese Zuordnung schuldhaft beibehalten, wird der Beitrag bei Bekanntwerden der richtigen Umstände ab dem Tag der Änderungsmitteilung den tatsächlichen Tarifmerkmalen angepasst.
Kann sich der Beitrag durch geänderte Tarifmerkmale senken?
Ja. Eine Veränderung von Tarifmerkmalen kann zu einer Beitragssenkung oder Beitragserhöhung führen.