In der VHV Unfallversicherung greifen Embargobestimmungen, die den Versicherungsschutz einschränken können: Leistungen bestehen nur, soweit keine anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen der EU oder Deutschlands entgegenstehen – unter bestimmten Voraussetzungen gilt dies auch für US-Sanktionen im Hinblick auf den Iran.
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich, kann aber ausgesetzt sein, wenn geltende Sanktionen oder Embargos ihm entgegenstehen. Maßgeblich sind Sanktionen der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland. Auch US-Sanktionen mit Bezug zum Iran können eine Rolle spielen, sofern europäische oder deutsche Vorschriften dem nicht entgegenstehen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann besteht bei der VHV Unfallversicherung Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Welche Sanktionen sind für den Versicherungsschutz maßgeblich?
Maßgeblich sind auf die Vertragsparteien direkt anwendbare Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland.
Gelten auch US-Sanktionen im Hinblick auf den Iran?
Ja, dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was passiert, wenn europäische oder deutsche Vorschriften den US-Sanktionen entgegenstehen?
Die US-Sanktionen im Hinblick auf den Iran werden nur berücksichtigt, soweit ihnen keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.