Mit der VHV Unfallversicherung wird das Rooming-In finanziell unterstützt: Übernachtet ein Elternteil mit seinem minderjährigen Kind während einer unfallbedingten vollstationären Behandlung im Krankenhaus, zahlt die VHV pro Übernachtung einen Betrag in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldsatzes des Kindes.
In der VHV Unfallversicherung zahlen wir, wenn sich das minderjährige versicherte Kind aufgrund eines Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet und ein Elternteil mit dem Kind im Krankenhaus übernachtet (Rooming-In), pro Übernachtung einen Betrag in Höhe des für das Kind vereinbarten Krankenhaustagegeldsatzes.
Was bedeutet das konkret?
Muss ein versichertes, minderjähriges Kind nach einem Unfall stationär im Krankenhaus behandelt werden, kann ein Elternteil dort mit übernachten. Für jede solche Übernachtung erhalten Sie eine Leistung, die sich am Krankenhaustagegeldsatz orientiert, der für das Kind vereinbart wurde. So werden Eltern entlastet, wenn sie ihrem Kind im Krankenhaus nahe sein möchten.
Häufige Fragen
Was ist Rooming-In in der Unfallversicherung?
Rooming-In bedeutet, dass ein Elternteil gemeinsam mit dem versicherten Kind im Krankenhaus übernachtet. Die VHV Unfallversicherung leistet hierfür pro Übernachtung.
Welche Voraussetzungen müssen für die Leistung erfüllt sein?
Das versicherte Kind muss minderjährig sein und sich aufgrund eines Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befinden. Zudem muss ein Elternteil mit dem Kind im Krankenhaus übernachten.
Wie hoch ist die Leistung beim Rooming-In?
Pro Übernachtung wird ein Betrag in Höhe des für das Kind vereinbarten Krankenhaustagegeldsatzes gezahlt.
Gilt die Leistung auch für volljährige Kinder?
Nein, die Leistung ist an ein minderjähriges versichertes Kind geknüpft.