Die VHV Unfallversicherung erstattet bei Kindern die Kosten für eine logopädische oder psychotherapeutische Therapie nach einem Unfall – etwa bei Sprech-, Sprachverständnis- oder Leseschwierigkeiten sowie bei unfallbedingtem Nichtsprechen. Erfahren Sie, welche Grenzen und Voraussetzungen gelten.
Eine Erstattung erfolgt nach einer unfallbedingten Verletzung der Sprachzentren und den dadurch aufgetretenen Schwierigkeiten beim:
- Sprechen,
- im Sprachverständnis und/oder
- beim Lesen und Schreiben
Ebenfalls erfasst ist das Nichtsprechen aufgrund einer psychischen Reaktion nach einem Unfall.
In diesen Fällen erstatten wir innerhalb von 3 Jahren ab Unfalltag die Kosten für eine notwendige logopädische Therapie bzw. psychotherapeutische Therapie. Die Therapie muss dem Zweck dienen, die kommunikativen Fähigkeiten wiederherzustellen oder zumindest zu verbessern.
Die Erstattung erfolgt bis max. 1.500 EUR für das versicherte Kind.
Voraussetzungen:
- Das versicherte Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für das versicherte Kind, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Kind durch einen Unfall Probleme mit dem Sprechen, dem Sprachverständnis oder dem Lesen und Schreiben bekommt oder aus einer psychischen Reaktion heraus nicht mehr spricht, hilft die Versicherung bei den Kosten einer Sprach- oder psychotherapeutischen Behandlung. Ziel ist es, die Kommunikationsfähigkeit wieder zu verbessern. Die Unterstützung ist zeitlich und in der Höhe begrenzt und gilt für Kinder bis zu einem bestimmten Alter.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden übernommen?
Erstattet werden die Kosten für eine notwendige logopädische Therapie bzw. psychotherapeutische Therapie, die dem Zweck dient, die kommunikativen Fähigkeiten wiederherzustellen oder zumindest zu verbessern.
Wie hoch ist die maximale Erstattung?
Die Kosten werden bis max. 1.500 EUR für das versicherte Kind erstattet.
Innerhalb welcher Frist muss die Therapie erfolgen?
Die Kosten werden innerhalb von 3 Jahren ab Unfalltag erstattet.
Für welche Kinder gilt die Leistung?
Voraussetzung ist, dass das versicherte Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Wird bei mehreren Verträgen mehrfach geleistet?
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für das versicherte Kind, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.