In der VHV Unfallversicherung können Versicherungsnehmer den Vertrag täglich kündigen und einzelne Risiken oder Leistungen per Teilkündigung beenden, ohne den Gesamtvertrag aufzulösen – wobei der Vertragspartner dann ein eigenes Kündigungsrecht erhält.
Tägliches Kündigungsrecht:
Der Vertrag kann vom Versicherungsnehmer jederzeit gekündigt werden – mit Wirkung ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem von ihm gewünschten späteren Zeitpunkt. Die Kündigung ist auch vor dem vereinbarten Ablauftermin möglich.
Teilkündigungsrecht:
In der VHV Unfallversicherung haben beide Parteien das Recht, einzelne Risiken oder Leistungen aus dem Vertrag zu kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag beendet wird.
Bei einer Teilkündigung durch den Versicherungsnehmer kann dieser bestimmen, ob die Teilkündigung sofort oder zu einem anderen von ihm bestimmten Zeitpunkt erfolgen soll.
Wird eine Teilkündigung ausgesprochen, hat der andere Vertragspartner das Recht, den Gesamtvertrag zu kündigen. Dabei gilt:
- Die Kündigung des Gesamtvertrages muss spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung dem jeweiligen Vertragspartner zugegangen sein.
- Der Gesamtvertrag endet dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Teilkündigung.
Was bedeutet das konkret?
Sie sind nicht an feste Kündigungsfristen gebunden: Der Vertrag lässt sich jederzeit beenden, sofort oder zu einem späteren Wunschtermin. Möchten Sie nur einen Teil aufgeben, können Sie einzelne Risiken oder Leistungen kündigen und den restlichen Vertrag bestehen lassen. Reagiert der Vertragspartner auf eine solche Teilkündigung, kann er innerhalb eines Monats seinerseits den gesamten Vertrag beenden.
Häufige Fragen
Kann ich meine Unfallversicherung jederzeit kündigen?
Ja. Der Vertrag kann jederzeit mit Wirkung ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem gewünschten späteren Zeitpunkt gekündigt werden – auch vor dem vereinbarten Ablauftermin.
Was ist eine Teilkündigung?
Bei einer Teilkündigung werden einzelne Risiken oder Leistungen aus dem Vertrag gekündigt, ohne dass der Gesamtvertrag beendet wird. Dieses Recht steht beiden Parteien zu.
Wann wirkt meine Teilkündigung?
Bei einer Teilkündigung durch den Versicherungsnehmer kann dieser bestimmen, ob sie sofort oder zu einem anderen von ihm bestimmten Zeitpunkt erfolgen soll.
Was passiert, wenn eine Teilkündigung ausgesprochen wird?
Der andere Vertragspartner hat dann das Recht, den Gesamtvertrag zu kündigen. Diese Kündigung muss spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung zugegangen sein. Der Gesamtvertrag endet dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Teilkündigung.