Bei einem Unfall im Ausland übernimmt die VHV Unfallversicherung die notwendigen und nachgewiesenen Dolmetscherkosten bis zu einer Höhe von 300 EUR. Bestehen mehrere Verträge für die versicherte Person, erfolgt die Leistung nur aus einem Vertrag.
Wir ersetzen im Ausland bei einem Unfall die damit verbundenen notwendigen und nachgewiesenen Dolmetscherkosten bis zu einer Höhe von 300 EUR.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihnen im Ausland ein Unfall passiert und dabei Kosten für einen Dolmetscher entstehen, können diese erstattet werden – sofern sie notwendig sind und nachgewiesen werden. Die Erstattung ist auf einen festen Höchstbetrag begrenzt. Haben Sie mehrere Verträge bei der Gesellschaft, wird die Leistung nicht mehrfach, sondern nur aus einem Vertrag gezahlt.
Häufige Fragen
Werden Dolmetscherkosten bei einem Unfall im Ausland erstattet?
Ja, bei einem Unfall im Ausland werden die damit verbundenen notwendigen und nachgewiesenen Dolmetscherkosten ersetzt.
Bis zu welcher Höhe werden Dolmetscherkosten übernommen?
Die Dolmetscherkosten werden bis zu einer Höhe von 300 EUR erstattet.
Welche Voraussetzungen gelten für die Erstattung?
Die Kosten müssen notwendig und nachgewiesen sein und im Zusammenhang mit einem Unfall im Ausland stehen.
Was gilt bei mehreren Verträgen für dieselbe Person?
Bestehen bei der Gesellschaft weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.