In der VHV Unfallversicherung sind während der Vertragsdauer geborene Kinder ohne zusätzlichen Beitrag bis zum Ende des ersten Lebensjahres mitversichert – mit fester Invaliditäts- und Todesfallsumme. Im Tarif Exklusiv gilt der Schutz auch für adoptierte Kinder und richtet sich nach den vorhandenen Versicherungssummen.
Beitragsfreie Mitversicherung von Neugeborenen:
Während der Vertragsdauer geborene Kinder der versicherten Person oder des Versicherungsnehmers sind mit folgenden Summen bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres beitragsfrei mitversichert:
- 100.000 EUR Invaliditätssumme (ohne Progression)
- 5.000 EUR Todesfallsumme
Zusätzlicher beitragspflichtiger Einschluss:
Wird das Kind in den Vertrag zusätzlich beitragspflichtig eingeschlossen, so gewähren wir Versicherungsschutz aus beiden Verträgen.
Die Leistungen aus dieser Vorsorgeversicherung können für jedes Kind nur einmal in Anspruch genommen werden.
Vorsorgeversicherung der Kinder im Tarif Exklusiv:
In der VHV Unfallversicherung Tarif Exklusiv gilt für die Vorsorgeversicherung der Kinder Folgendes:
Für während der Vertragsdauer geborene bzw. adoptierte Kinder des Versicherungsnehmers besteht für das erste Jahr Versicherungsschutz wie folgt:
- für neugeborene Kinder ab der Geburt,
- für adoptierte Kinder unter 14 Jahren ab der Adoption.
Höhe der Versicherungssummen im Tarif Exklusiv:
Die Versicherungssummen richten sich nach dem Versicherungsschutz des bereits versicherten Kindes. Sind mehrere Kinder versichert, gelten die Versicherungssummen des ältesten Kindes.
Ist kein Kind versichert, so gelten die Versicherungssummen der ältesten, erwachsenen versicherten Person, mindestens jedoch:
- 100.000 Euro Invaliditätssumme (ohne Progression),
- 10.000 Euro Todesfallsumme.
Was bedeutet das konkret?
Neugeborene sind ohne zusätzlichen Beitrag im ersten Lebensjahr automatisch abgesichert. Wer möchte, kann das Kind zusätzlich dauerhaft und beitragspflichtig in den Vertrag aufnehmen. Im Tarif Exklusiv orientiert sich der Schutz für Neugeborene und adoptierte Kinder an den bereits bestehenden Versicherungssummen im Vertrag. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Werte und Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Neugeborene automatisch mitversichert?
Ja. Während der Vertragsdauer geborene Kinder der versicherten Person oder des Versicherungsnehmers sind bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres beitragsfrei mitversichert – mit 100.000 EUR Invaliditätssumme (ohne Progression) und 5.000 EUR Todesfallsumme.
Wie lange gilt die beitragsfreie Mitversicherung?
Sie gilt bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres des Kindes.
Kann ich das Kind dauerhaft einschließen?
Ja. Wird das Kind zusätzlich beitragspflichtig in den Vertrag eingeschlossen, besteht Versicherungsschutz aus beiden Verträgen. Die Leistungen aus der Vorsorgeversicherung können für jedes Kind nur einmal in Anspruch genommen werden.
Was gilt im Tarif Exklusiv für adoptierte Kinder?
Für adoptierte Kinder unter 14 Jahren besteht der Versicherungsschutz ab der Adoption für das erste Jahr. Für neugeborene Kinder gilt der Schutz ab der Geburt.
Wie hoch sind die Summen im Tarif Exklusiv?
Die Versicherungssummen richten sich nach dem bereits versicherten Kind, bei mehreren Kindern nach dem ältesten Kind. Ist kein Kind versichert, gelten die Summen der ältesten erwachsenen versicherten Person, mindestens jedoch 100.000 Euro Invaliditätssumme (ohne Progression) und 10.000 Euro Todesfallsumme.