Mit der VHV Unfallversicherung erhalten Hinterbliebene beim Tod des Unfall-Rentenbeziehers eine Partner- oder Vollwaisen-Rente in Höhe von 70 % der Unfall-Rente. Wer als Partner gilt, wie lange gezahlt wird und was bei mehreren Berechtigten passiert, erfahren Sie hier.
Verstirbt der Unfall-Rentenbezieher, so wird im Anschluss eine Partner-/Vollwaisen-Rente von 70 % der Unfall-Rente geleistet.
Partner sind Personen in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder Eheleute.
Dauer der Rentenzahlung:
- Die Partner-Rente wird für max. 36 Monate geleistet.
- Die Vollwaisen-Rente wird max. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.
Verstirbt der Berechtigte nach 1. und/oder 2., endet die Rentenzahlung.
Bei mehreren Berechtigten nach 1. und/oder 2. wird die Rente anteilig ausgezahlt.
Was bedeutet das konkret?
Stirbt eine Person, die eine Unfall-Rente bezieht, springt die Versicherung für die Hinterbliebenen ein. Der Partner oder die Waisenkinder erhalten anschließend einen Anteil der bisherigen Unfall-Rente, um finanziell abgesichert zu bleiben. Wie lange die Zahlung läuft, hängt davon ab, ob es sich um den Partner oder um ein Kind handelt.
Häufige Fragen
In welcher Höhe wird die Partner- oder Vollwaisen-Rente gezahlt?
Die Partner-/Vollwaisen-Rente beträgt 70 % der Unfall-Rente.
Wer gilt als Partner?
Partner sind Personen in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder Eheleute.
Wie lange wird die Partner-Rente gezahlt?
Die Partner-Rente wird für maximal 36 Monate geleistet.
Wie lange wird die Vollwaisen-Rente gezahlt?
Die Vollwaisen-Rente wird maximal bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.
Was passiert bei mehreren Berechtigten?
Bei mehreren Berechtigten wird die Rente anteilig ausgezahlt. Verstirbt ein Berechtigter, endet dessen Rentenzahlung.