Beschädigt ein Unfall Gliedmaßen-Prothesen, die eine Person bereits vor dem Unfall tragen musste, übernimmt die VHV Unfallversicherung die Kosten für Reparatur oder Neuanschaffung – innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Unfall und bis zu einem festgelegten Höchstbetrag.
Falls in Folge eines Unfalls Gliedmaßen-Prothesen beschädigt werden, die die versicherte Person bereits vor dem Unfall tragen musste, übernehmen wir die Kosten für:
- die Reparatur der Prothesen oder
- die Anschaffungskosten neuer Prothesen, falls eine Reparatur nicht mehr möglich ist.
Die Übernahme erfolgt innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Unfall bis zu einem Betrag von höchstens 2.500 EUR.
Wenn ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten hat:
- Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt.
- Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Wird eine Prothese, die Sie schon vor dem Unfall getragen haben, durch einen Unfall beschädigt, hilft die Versicherung bei der Reparatur oder – wenn das nicht mehr geht – bei der Anschaffung einer neuen Prothese. Das gilt für einen begrenzten Zeitraum nach dem Unfall und bis zu einem festgelegten Höchstbetrag. Springt bereits eine andere leistungspflichtige Stelle ein, werden nur die verbleibenden Kosten übernommen.
Häufige Fragen
Welche Prothesen sind abgedeckt?
Abgedeckt sind Gliedmaßen-Prothesen, die die versicherte Person bereits vor dem Unfall tragen musste und die in Folge eines Unfalls beschädigt werden.
Bis zu welchem Betrag werden die Kosten übernommen?
Die Kosten für Reparatur oder Neuanschaffung werden bis zu einem Betrag von höchstens 2.500 EUR übernommen.
In welchem Zeitraum muss die Reparatur oder der Ersatz erfolgen?
Die Übernahme erfolgt innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Unfall.
Was passiert, wenn ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten hat?
Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Wird bei mehreren Verträgen mehrfach gezahlt?
Nein. Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.