Die VHV Unfallversicherung übernimmt behinderungsbedingte Mehraufwendungen bis zu 50.000 EUR, wenn sie innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall entstehen und ausschließlich aufgrund der unfallbedingten Invalidität erforderlich sind – etwa für den behindertengerechten Umbau von Pkw oder Wohnung, Prothesen, Hilfsmittel oder Umschulungen.
In der VHV Unfallversicherung werden die folgenden innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall entstehenden und nachgewiesenen Kosten bis zur Gesamthöhe von 50.000 EUR übernommen, sofern die Maßnahmen ausschließlich aufgrund der durch den Unfall verursachten Invalidität erforderlich sind:
- behindertengerechter Umbau des Pkw der versicherten Person;
- behindertengerechter Umbau der Wohnung oder Umzug in eine behindertengerechte Wohnung;
- Prothesen und Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl);
- Künstliche Organe, Organtransplantationen;
- Schulungs- und Prüfungsgebühren für Umschulungsmaßnahmen inkl. der Kosten für Unterbringung und Verpflegung;
- Anschaffung eines Blindenhundes.
Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Unfall eine Invalidität zurückbleibt, können zusätzliche Kosten entstehen, damit der Alltag bewältigt werden kann. Die Versicherung beteiligt sich an solchen behinderungsbedingten Mehraufwendungen bis zu einer festgelegten Obergrenze, sofern die Ausgaben innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Unfall anfallen und wirklich wegen der Unfallfolgen nötig sind. Leistet eine andere Stelle bereits, greift die Versicherung ergänzend.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe werden Mehrkosten durch Behinderung übernommen?
Die Kosten werden bis zur Gesamthöhe von 50.000 EUR übernommen.
Innerhalb welcher Frist müssen die Kosten entstehen?
Die Kosten müssen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall entstehen und nachgewiesen werden.
Welche Maßnahmen sind abgedeckt?
Abgedeckt sind unter anderem der behindertengerechte Umbau des Pkw, der behindertengerechte Umbau der Wohnung oder Umzug, Prothesen und Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl), künstliche Organe und Organtransplantationen, Schulungs- und Prüfungsgebühren für Umschulungsmaßnahmen inklusive Unterbringung und Verpflegung sowie die Anschaffung eines Blindenhundes.
Was gilt, wenn ein anderer Ersatzpflichtiger leisten muss?
Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Was passiert bei mehreren Verträgen für dieselbe Person?
Bestehen bei der Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.