Die VHV Unfallversicherung zahlt bei einem Unfall mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 90 % eine doppelte Invaliditätsleistung als Mehrleistung – begrenzt auf höchstens 150.000 EUR je versicherter Person. So erfahren Sie, wann diese zusätzliche Absicherung greift und welche Voraussetzungen gelten.
Sofern zu dieser Unfallversicherung eine Mehrleistung vereinbart wurde, gilt Folgendes:
Wir zahlen die doppelte Invaliditätsleistung, wenn der Unfall zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 90 % geführt hat.
Die Mehrleistung wird jedoch für jede versicherte Person auf max. 150.000 EUR beschränkt, auch wenn weitere Unfallversicherungen bei uns bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Ist eine Mehrleistung vereinbart und führt ein Unfall zu einer besonders schweren Beeinträchtigung ab einem Invaliditätsgrad von 90 %, verdoppelt sich die auszuzahlende Invaliditätsleistung. Diese zusätzliche Leistung ist pro versicherter Person nach oben gedeckelt.
Häufige Fragen
Ab welchem Invaliditätsgrad gibt es die Mehrleistung?
Die Mehrleistung wird gezahlt, wenn der Unfall zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 90 % geführt hat.
Wie hoch fällt die Mehrleistung aus?
In diesem Fall wird die doppelte Invaliditätsleistung gezahlt.
Gibt es eine Obergrenze für die Mehrleistung?
Ja, die Mehrleistung ist für jede versicherte Person auf maximal 150.000 EUR beschränkt.
Gilt die Obergrenze auch bei mehreren Unfallversicherungen?
Ja, die Beschränkung auf max. 150.000 EUR je versicherter Person gilt auch dann, wenn weitere Unfallversicherungen bei uns bestehen.
Wann greift die Mehrleistung überhaupt?
Die Mehrleistung greift nur, sofern sie zu dieser Unfallversicherung vereinbart wurde.