Die VHV Unfallversicherung schließt in ihrer Unfallversicherung mehrere Leistungen beitragsfrei ein: Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze, kosmetische Operationen sowie eine Kurkostenbeihilfe – jeweils in Höhe der im Versicherungsschein angegebenen Summe für jede versicherte Person.
Folgende Leistungen sind in Höhe der im Versicherungsschein angegebenen Summe beitragsfrei für jede versicherte Person mitversichert:
- Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze
- Kosmetische Operationen
- Kurkostenbeihilfe
Was bedeutet das konkret?
Für jede versicherte Person sind bestimmte Leistungen ohne zusätzlichen Beitrag im Vertrag enthalten. Dazu zählen Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze, kosmetische Operationen sowie eine Kurkostenbeihilfe. Maßgeblich ist dabei jeweils die im Versicherungsschein genannte Summe.
Häufige Fragen
Welche Leistungen sind beitragsfrei mitversichert?
Beitragsfrei mitversichert sind Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze, kosmetische Operationen sowie eine Kurkostenbeihilfe.
In welcher Höhe gelten die beitragsfreien Leistungen?
Die Leistungen gelten in Höhe der im Versicherungsschein angegebenen Summe.
Für wen gelten die beitragsfreien Leistungen?
Die beitragsfreien Leistungen gelten für jede versicherte Person.
Fallen für diese Leistungen zusätzliche Beiträge an?
Nein, diese Leistungen sind beitragsfrei mitversichert.