Die VHV Unfallversicherung übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für kosmetische Operationen nach einem Unfall – etwa Arzthonorare, Krankenhauskosten sowie Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten. Auch der Wiederaufbau der Brust nach einer Brustkrebsdiagnose ist bis zu einer festgelegten Summe abgesichert.
Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person hat sich einer kosmetischen Operation unterzogen, um eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbilds zu beheben.
Soweit Zähne betroffen sind, gehören nur Schneide- und Eckzähne zum äußeren Erscheinungsbild.
Die kosmetische Operation erfolgt:
- durch einen Arzt,
- nach Abschluss der Heilbehandlung und
- bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen vor Vollendung des 21. Lebensjahres.
Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z. B. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet.
Art und Höhe der Leistung
Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Kosten:
- Arzthonorare und sonstige Operationskosten,
- notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus,
- Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Kosten für Zahnersatz für alle natürlichen Zähne (auch Backenzähne)
In der VHV Unfallversicherung leisten wir bis zur Höhe des im Versicherungsschein angegebenen Betrags für nachgewiesene Zahnarzt-, Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, soweit natürliche Zähne beschädigt wurden.
Wir erbringen Leistungen nur für unfallbedingte Beeinträchtigungen des Körpers. Daher ist der Verlust bzw. Teilverlust von Zahnprothesen, künstlichen Zahnkronen, Zahn-Veneer etc. nicht mitversichert.
Voraussetzung bleibt, dass ein Dritter (z. B. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Kosmetische Operationen aufgrund von Brustkrebs
1. In der VHV Unfallversicherung zahlen wir für nachgewiesene:
- Arzthonorare,
- sonstige Operationskosten,
- notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus,
bis zu 10.000,- EUR, soweit diese Kosten durch die kosmetische oder plastische Brustoperation zum Wiederaufbau der Brust verursacht wurden.
2. Voraussetzung für die Leistung:
Bei der versicherten Person ist während der Wirksamkeit des Vertrages mit einer Wartezeit von 3 Monaten nach Vertragsbeginn erstmals Brustkrebs diagnostiziert worden.
Die kosmetische Operation erfolgt:
- durch einen Arzt,
- nach Abschluss der Heilbehandlung und
- bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach der Diagnosestellung, bei Minderjährigen vor Vollendung des 21. Lebensjahres.
3. Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
4. Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Unfall Ihr äußeres Erscheinungsbild beeinträchtigt, kann die Versicherung die Kosten einer kosmetischen Operation übernehmen – etwa Arzthonorare, Krankenhauskosten und Zahnbehandlungen. Wichtig ist, dass die Behandlung durch einen Arzt und innerhalb der genannten Fristen erfolgt und kein anderer Kostenträger zahlt. Auch nach einer Brustkrebsdiagnose kann der Wiederaufbau der Brust bis zu einer festgelegten Summe abgesichert sein. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Kosten für kosmetische Operationen werden nach einem Unfall erstattet?
Erstattet werden nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Arzthonorare und sonstige Operationskosten, notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus sowie Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten – insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Innerhalb welcher Frist muss die kosmetische Operation erfolgen?
Die Operation muss durch einen Arzt und nach Abschluss der Heilbehandlung erfolgen – bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen vor Vollendung des 21. Lebensjahres.
Sind alle Zähne beim Zahnersatz mitversichert?
Für den Zahnersatz sind alle natürlichen Zähne (auch Backenzähne) bis zur Höhe des im Versicherungsschein angegebenen Betrags versichert, soweit sie beschädigt wurden. Nicht mitversichert ist der Verlust bzw. Teilverlust von Zahnprothesen, künstlichen Zahnkronen, Zahn-Veneer etc. Beim äußeren Erscheinungsbild gehören nur Schneide- und Eckzähne dazu.
Werden kosmetische Operationen nach Brustkrebs übernommen?
Ja. Für die kosmetische oder plastische Brustoperation zum Wiederaufbau der Brust werden nachgewiesene Arzthonorare, sonstige Operationskosten sowie notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus bis zu 10.000,- EUR gezahlt. Voraussetzung ist, dass der Brustkrebs während der Wirksamkeit des Vertrages mit einer Wartezeit von 3 Monaten nach Vertragsbeginn erstmals diagnostiziert wurde.
Was gilt, wenn ein Dritter zur Kostenerstattung verpflichtet ist?
Ist ein Dritter (z. B. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) zur Kostenerstattung verpflichtet, besteht kein Anspruch. Hat ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet er seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.