Bei der VHV Unfallversicherung wird die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt, wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt. Wichtig sind dabei die Meldefrist von 48 Stunden und das mögliche Recht auf eine Obduktion.
1. Voraussetzungen für die Leistung bei Todesfall
Wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt und dieser Unfall zum Tod führt, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden.
Zudem ist uns, soweit zur Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich, das Recht zu verschaffen, eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt durchführen zu lassen.
2. Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Stirbt eine versicherte Person infolge eines Unfalls, kann eine Todesfallleistung ausgezahlt werden. Voraussetzung ist, dass der Tod innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintritt und durch den Unfall verursacht wurde. Der Todesfall muss zeitnah gemeldet werden. Ausgezahlt wird der Betrag, der im Vertrag als Versicherungssumme vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Wann wird die Todesfallleistung gezahlt?
Die Todesfallleistung wird gezahlt, wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt und der Unfall zum Tod führt.
Innerhalb welcher Frist muss der Todesfall gemeldet werden?
Der unfallbedingte Tod ist innerhalb von 48 Stunden zu melden.
Wie hoch ist die Todesfallleistung?
Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Kann eine Obduktion verlangt werden?
Ja. Soweit zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich, ist das Recht zu verschaffen, eine Obduktion durch einen beauftragten Arzt durchführen zu lassen.