Die VHV Unfallversicherung zahlt Krankenhaustagegeld bei unfallbedingter vollstationärer Heilbehandlung oder ambulanter Operation und ergänzt es um Genesungsgeld, doppeltes Tagegeld bei Unfällen im Ausland sowie klare Regelungen zu Höhe und Dauer der Leistung.
1. Voraussetzungen für die Leistung von Krankenhaustagegeld
Die versicherte Person
- ist unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung. Es besteht kein Versicherungsschutz für stationäre Aufenthalte, bei denen nicht die akute Heilbehandlung im Vordergrund steht, sondern die medizinische Rehabilitation. oder
- unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten Operation. Eine ambulante Operation ist ein chirurgischer Eingriff zur Vermeidung einer vollstationären Heilbehandlung.
Beispiel: Ambulante Operation eines Kreuzbandrisses.
Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
2. Höhe und Dauer der Leistung
Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld
- für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens für X Jahre ab dem Tag des Unfalls.
- für X Tage bei ambulanten chirurgischen Operationen.
In der VHV Unfallversicherung gilt für Krankenhaustagegeld auch folgendes:
Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person
- ist unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung oder
- unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation und ist deswegen für mindestens einen Tag ununterbrochen und vollständig in der Ausübung ihres Berufs beeinträchtigt. War die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig, kommt es auf die allgemeine Fähigkeit an, Arbeit zu leisten.
Kuren oder Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
Höhe und Dauer der Leistung
Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld
- für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens für 5 Jahre ab dem Tag des Unfalls.
- für 3 Tage bei ambulanten chirurgischen Operationen.
In der VHV Unfallversicherung gilt auch:
Doppeltes Krankenhaustagegeld im Ausland
In der VHV Unfallversicherung zahlen wir das Doppelte des vereinbarten Krankenhaustagegeldes für max. 21 Tage, wenn die versicherte Person einen Unfall im Ausland erleidet, der einen Krankenhausaufenthalt im Ausland erforderlich macht.
Genesungsgeld (nur in Kombination mit dem Krankenhaustagegeld) bei vollstationärer Behandlung
Zusätzlich zum Krankenhaustagegeld bei vollstationärer Behandlung zahlt die VHV Unfallversicherung Genesungsgeld, wenn die versicherte Person Anspruch auf Krankenhaustagegeld hatte und aus der vollstationären Behandlung entlassen wurde.
Wir zahlen das Genesungsgeld in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens für 750 Tage. Das Genesungsgeld wird auch gezahlt, wenn die versicherte Person im Krankenhaus verstirbt.
Genesungsgeld (nur in Kombination mit dem Krankenhaustagegeld) bei ambulanten Operationen
Zusätzlich zum Krankenhaustagegeld bei ambulanten Operationen zahlen wir Genesungsgeld, wenn sich die versicherte Person unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation unterzieht. Wir zahlen das Genesungsgeld in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes ebenfalls für 3 Tage.
Erweiterung der Zahlung bei ambulanten Operationen
Wenn sich die versicherte Person unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation unterzieht, zahlen wir Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld, auch wenn eine Beeinträchtigung in der Ausübung des Berufes oder der allgemeinen Fähigkeit, Arbeit zu leisten, nicht vorliegt.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es unfallbedingt zu einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation, unterstützt Sie das Krankenhaustagegeld für jeden Behandlungstag finanziell. Nach der Entlassung kann zusätzlich Genesungsgeld gezahlt werden. Bei einem Unfall mit Krankenhausaufenthalt im Ausland verdoppelt sich das Tagegeld für eine begrenzte Zeit. Reine Reha-, Kur- oder Sanatoriumsaufenthalte zählen dabei nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
Häufige Fragen
Wann wird Krankenhaustagegeld gezahlt?
Wenn die versicherte Person unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung ist oder sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation unterzieht.
Wie lange wird das Krankenhaustagegeld gezahlt?
Für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens für 5 Jahre ab dem Tag des Unfalls, sowie für 3 Tage bei ambulanten chirurgischen Operationen.
Gibt es bei einem Unfall im Ausland eine höhere Leistung?
Ja. Bei einem Unfall im Ausland, der einen Krankenhausaufenthalt im Ausland erforderlich macht, zahlt die VHV das Doppelte des vereinbarten Krankenhaustagegeldes für maximal 21 Tage.
Was ist Genesungsgeld?
Zusätzlich zum Krankenhaustagegeld gezahltes Geld nach der Entlassung aus vollstationärer Behandlung in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes für die gleiche Anzahl an Kalendertagen, längstens für 750 Tage. Bei ambulanten Operationen wird es ebenfalls für 3 Tage gezahlt.
Zählen Kur- und Sanatoriumsaufenthalte als Heilbehandlung?
Nein. Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.