Die VHV Unfallversicherung zahlt Tagegeld, wenn die versicherte Person nach einem Unfall in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und in ärztlicher Behandlung ist. Die Höhe richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Beeinträchtigung, gezahlt wird längstens ein Jahr ab dem Unfalltag.
1. Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person ist unfallbedingt
- in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und
- in ärztlicher Behandlung.
2. Höhe und Dauer der Leistung
Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind
- die vereinbarte Versicherungssumme und
- der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit.
Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich
- nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen.
- nach der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person, Arbeit zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war.
Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft.
Beispiel: Bei einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit von 100 % zahlen wir das vereinbarte Tagegeld in voller Höhe. Bei einem ärztlich festgestellten Grad der Beeinträchtigung von 50 % zahlen wir die Hälfte des Tagegelds.
Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
Was bedeutet das konkret?
Das Tagegeld ist eine Leistung, die Sie erhalten, wenn Sie nach einem Unfall vorübergehend nicht wie gewohnt arbeiten können und deshalb in ärztlicher Behandlung sind. Wie viel gezahlt wird, hängt davon ab, wie stark Ihre Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist: Je höher der Beeinträchtigungsgrad, desto mehr vom vereinbarten Tagegeld wird ausgezahlt. Die Zahlung läuft, solange die ärztliche Behandlung dauert, aber nicht länger als ein Jahr nach dem Unfall.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen müssen für die Zahlung von Tagegeld erfüllt sein?
Die versicherte Person muss unfallbedingt in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und in ärztlicher Behandlung sein.
Wie wird die Höhe des Tagegelds berechnet?
Grundlage sind die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft.
Wie viel wird bei einer teilweisen Beeinträchtigung gezahlt?
Bei einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit von 100 % wird das vereinbarte Tagegeld in voller Höhe gezahlt. Bei einem ärztlich festgestellten Grad von 50 % wird die Hälfte des Tagegelds gezahlt.
Wie lange wird das Tagegeld gezahlt?
Das Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung gezahlt, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
Wie wird der Grad der Beeinträchtigung ermittelt, wenn keine Berufstätigkeit vorliegt?
War die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig, bemisst sich der Grad der Beeinträchtigung nach ihrer allgemeinen Fähigkeit, Arbeit zu leisten.