Die VHV Unfallversicherung zahlt eine Übergangsleistung, wenn eine versicherte Person nach einem Unfall über mehr als sechs Monate zu mindestens 50 Prozent in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Welche Voraussetzungen und Fristen dabei gelten und wie hoch die Leistung ausfällt, erfahren Sie hier.
Voraussetzungen für die Leistung
1. Die versicherte Person ist unfallbedingt
- im beruflichen oder außerberuflichen Bereich
- ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen
- zu mindestens 50 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt.
Die Beeinträchtigung dauert, vom Unfalltag an gerechnet, ununterbrochen mehr als 6 Monate an.
2. Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von 7 Monaten nach dem Unfall bei uns durch ein ärztliches Attest geltend machen.
Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Beeinträchtigung von mehr als 6 Monaten ausgehen. Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben.
Beispiel: Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzungen erlitten und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen die Übergangsleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Die Übergangsleistung ist eine Zahlung, die eine finanzielle Überbrückung ermöglichen soll, wenn Sie nach einem Unfall über einen längeren Zeitraum deutlich in Ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind. Entscheidend sind dabei der Grad der Beeinträchtigung, deren Dauer und die rechtzeitige Meldung mit ärztlichem Attest.
Häufige Fragen
Wann besteht Anspruch auf die Übergangsleistung?
Anspruch besteht, wenn die versicherte Person unfallbedingt – im beruflichen oder außerberuflichen Bereich und ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen – zu mindestens 50 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist und diese Beeinträchtigung vom Unfalltag an ununterbrochen mehr als 6 Monate andauert.
Bis wann muss ich die Beeinträchtigung melden?
Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von 7 Monaten nach dem Unfall durch ein ärztliches Attest geltend machen. Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie diese Frist versäumt haben.
Was bedeutet „geltend machen“?
Geltend machen heißt, dass Sie uns mitteilen, dass Sie von einer Beeinträchtigung von mehr als 6 Monaten ausgehen.
Wie hoch ist die Übergangsleistung?
Die Übergangsleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Was gilt als Ausnahmefall bei einer Fristversäumnis?
Ein Beispiel ist, dass Sie durch den Unfall schwere Kopfverletzungen erlitten haben und deshalb nicht in der Lage waren, mit uns Kontakt aufzunehmen.