Die VHV Unfallversicherung zahlt nach einem versicherten Unfall eine Kurkostenbeihilfe bis zur im Versicherungsschein festgelegten Höhe, wenn die versicherte Person innerhalb von drei Jahren wegen der Unfallfolgen eine medizinisch notwendige Kur von mindestens drei Wochen durchführt – hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen und Nachweise gelten.
1. Anspruch auf Kurkostenbeihilfe: Der Versicherer zahlt nach einem unter den Vertrag fallenden Unfall eine Kurkostenbeihilfe bis zur Höhe des im Versicherungsschein angegebenen Betrages, wenn die versicherte Person:
- innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltag an gerechnet,
- wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen
- eine medizinisch notwendige Kur von mindestens 3 Wochen Dauer durchgeführt hat.
2. Nachweis: Die medizinische Notwendigkeit der Kur und der Zusammenhang mit dem Unfallereignis ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Maßnahmen, bei denen die ärztliche Behandlung der Unfallfolgen im Vordergrund stehen, gelten nicht als Kur.
3. Andere Ersatzpflichtige: Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
4. Einmalige Zahlung: Die Beihilfe wird für jeden Unfall nur einmal gezahlt.
5. Mehrere Verträge: Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
6. Dynamik: Der im Versicherungsschein festgelegte Höchstbetrag für den Kostenersatz nimmt an einer dynamischen Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.
Was bedeutet das konkret?
Wer nach einem versicherten Unfall eine Kur benötigt, kann einen finanziellen Zuschuss erhalten. Wichtig ist, dass die Kur innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall stattfindet, medizinisch notwendig ist, mindestens drei Wochen dauert und ihr Zusammenhang mit dem Unfall ärztlich bestätigt wird. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Betrag im Versicherungsschein und wird pro Unfall einmalig gezahlt.
Häufige Fragen
Wie lange nach dem Unfall kann die Kur durchgeführt werden?
Die Kur muss innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, durchgeführt werden.
Wie lange muss die Kur mindestens dauern?
Es muss eine medizinisch notwendige Kur von mindestens 3 Wochen Dauer durchgeführt werden.
Welchen Nachweis muss ich erbringen?
Die medizinische Notwendigkeit der Kur und der Zusammenhang mit dem Unfallereignis sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Maßnahmen, bei denen die ärztliche Behandlung der Unfallfolgen im Vordergrund steht, gelten nicht als Kur.
Wie oft wird die Kurkostenbeihilfe gezahlt?
Die Beihilfe wird für jeden Unfall nur einmal gezahlt. Bestehen bei der Gesellschaft weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Was gilt, wenn ein anderer Ersatzpflichtiger leistet?
Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.