Bei der VHV Glasversicherung erhalten Versicherte im Schadenfall grundsätzlich eine Sachleistung: Der Versicherer lässt zerstörte oder beschädigte Gläser auf seine Veranlassung und Rechnung entsorgen und in gleicher Art und Güte neu einsetzen. Wann stattdessen eine Geldleistung möglich ist, welche Zusatzkosten ausgenommen sind und wie sich eine Unterversicherung auswirkt, erfahren Sie hier.
Sachleistung
1. Im Versicherungsfall erbringt der Versicherer eine Sachleistung auf seine Veranlassung und Rechnung. Das bedeutet, dass er die zerstörten oder beschädigten Sachen entsorgen, in gleicher Art und Güte an den Schadenort liefern und wieder einsetzen lässt.
2. Von der Sachleistung ausgenommen sind besondere Aufwendungen, die erforderlich sind, um den Schadenort zu erreichen (z. B. für Gerüste und Kräne).
Das Gleiche gilt für besondere Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Einsetzen einer Scheibe (z. B. Anstriche, De- und Remontage von Vergitterungen). Solche Aufwendungen ersetzt der Versicherer nur, soweit dies vereinbart ist.
Falls diese Kosten erforderlich werden, erteilt der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers in dessen Namen den Auftrag hierzu. Der Versicherer erstattet dem Versicherungsnehmer dann die Rechnungskosten bis zur vereinbarten Höhe.
3. Der Versicherer ersetzt und beauftragt nicht:
- a) Aufwendungen, um unbeschädigte Sachen an entschädigte Sachen anzugleichen (z. B. Farbe und Struktur).
- b) Aufwendungen, die durch fertigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache im äußeren Erscheinungsbild entstehen.
Abweichende Entschädigungsleistung in Geld
- 1. Versicherungsnehmer und Versicherer können sich darauf einigen, dass der Versicherer anstelle einer Sachleistung eine Geldleistung erbringt. Diese muss dem Leistungsumfang entsprechen.
- 2. Der Versicherer erbringt eine Geldleistung, soweit eine Sachleistung durch ihn zu den ortsüblichen Wiederherstellungskosten nicht möglich ist.
- 3. Wird eine Unterversicherung festgestellt, erbringt der Versicherer ausschließlich eine Geldleistung.
- 4. Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. Sie wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Notverglasung / Notverschalung
Der Versicherungsnehmer kann das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverglasungen und Notverschalungen) selbst in Auftrag geben. Diese erforderlichen Aufwendungen kann er als versicherte Kosten geltend machen.
Kosten
- 1. Für die Berechnung der versicherten Kosten ist der Zeitpunkt des Versicherungsfalls maßgeblich. Dabei werden die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.
- 2. Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. Sie wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Unterversicherung
Soweit eine Versicherungssumme vereinbart wurde, gilt:
Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall kann die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt werden.
Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Die Erstattung von versicherten Kosten wird nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt.
Was bedeutet das konkret?
Im Regelfall kümmert sich der Versicherer selbst um den Ersatz: Er lässt das beschädigte Glas entsorgen und gleichwertig wieder einsetzen – Sie erhalten also eine Sach- statt einer Geldleistung. Statt einer Sachleistung kann in bestimmten Fällen auch Geld gezahlt werden, etwa wenn eine gleichwertige Reparatur vor Ort nicht möglich ist oder Sie sich mit dem Versicherer darauf einigen. Reine Angleichungsarbeiten und optische Abweichungen der neuen Scheibe zählen nicht zur Leistung. Ist Ihre Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, kann die Entschädigung anteilig gekürzt werden.
Häufige Fragen
Bekomme ich im Schadenfall Geld oder eine Reparatur?
Grundsätzlich erbringt der Versicherer eine Sachleistung auf seine Veranlassung und Rechnung: Er lässt die beschädigten Sachen entsorgen, in gleicher Art und Güte liefern und wieder einsetzen.
Wann wird stattdessen eine Geldleistung gezahlt?
Eine Geldleistung ist möglich, wenn sich Versicherungsnehmer und Versicherer darauf einigen, wenn eine Sachleistung zu den ortsüblichen Wiederherstellungskosten nicht möglich ist oder wenn eine Unterversicherung festgestellt wird. Die Geldleistung muss dem Leistungsumfang entsprechen.
Werden Kosten für Gerüste oder Kräne übernommen?
Besondere Aufwendungen, um den Schadenort zu erreichen (z. B. Gerüste und Kräne), sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Einsetzen einer Scheibe (z. B. Anstriche, De- und Remontage von Vergitterungen) sind nur ersetzbar, soweit dies vereinbart ist.
Kann ich eine Notverglasung selbst beauftragen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverglasungen und Notverschalungen) selbst in Auftrag geben und die erforderlichen Aufwendungen als versicherte Kosten geltend machen.
Was passiert bei einer Unterversicherung?
Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert, kann die Entschädigung im Verhältnis von Versicherungssumme zu Versicherungswert gekürzt werden. Die Formel lautet: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.