Bei der VHV Glasversicherung erfahren Sie, welche Kosten der Versicherer im Schadensfall übernimmt – von Notverglasungen und Entsorgung bis hin zu zusätzlich versicherbaren Leistungen wie Kran- und Gerüstkosten oder dem Erneuern von Anstrichen und Verzierungen auf versicherten Glasflächen.
Der Versicherer ersetzt folgende Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
- für das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen);
- um versicherte Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren und sie zu vernichten (Entsorgungskosten).
Zusätzlich versicherbar
Liegt eine entsprechende zusätzliche Vereinbarung vor, ersetzt der Versicherer folgende Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
- für zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. B. Kran- oder Gerüstkosten);
- um Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacke und Folien auf den versicherten Sachen zu erneuern;
- um Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.), zu beseitigen und wiederanzubringen;
- um Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen zu beseitigen.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem eigentlichen Glasschaden trägt der Versicherer auch die Kosten, die rund um die Reparatur anfallen – etwa für ein provisorisches Verschließen der Öffnung und die Entsorgung der beschädigten Scheiben. Mit einer zusätzlichen Vereinbarung lassen sich weitere Leistungen absichern, zum Beispiel besonders aufwendige Montagen oder das Wiederherstellen von Beschriftungen und Verzierungen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Werden Notverglasungen von der Glasversicherung übernommen?
Ja. Der Versicherer ersetzt die Kosten für das vorläufige Verschließen von Öffnungen, etwa Notverschalungen und Notverglasungen, sofern sie infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind.
Sind Entsorgungskosten mitversichert?
Ja. Der Versicherer übernimmt die Kosten, um versicherte Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren und zu vernichten (Entsorgungskosten).
Sind Kran- oder Gerüstkosten abgedeckt?
Kran- oder Gerüstkosten für zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert, sind nur bei einer entsprechenden zusätzlichen Vereinbarung versichert.
Werden Anstriche und Verzierungen auf dem Glas erneuert?
Das Erneuern von Anstrichen, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sachen ist zusätzlich versicherbar und erfordert eine entsprechende Vereinbarung.
Werden Schäden an Umrahmungen oder Mauerwerk mit ersetzt?
Kosten, um Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk sowie Schutz- und Alarmeinrichtungen zu beseitigen, sind bei einer entsprechenden zusätzlichen Vereinbarung mitversichert.