Bei der VHV Glasversicherung ist genau geregelt, welche Schäden und Gefahren nicht unter den Schutz des Glasbesitzes fallen. Dazu zählen beschädigte Oberflächen und Kanten, undichte Randverbindungen bei Isolierverglasungen sowie Bruch durch bestimmte Gefahren wie Brand, Einbruch, Leitungswasser, Sturm oder weitere Naturgefahren, sofern hierfür anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Nicht versichert sind folgende Schäden:
- Oberflächen oder Kanten werden beschädigt (z. B. durch Schrammen, Kratzer, Muschelausbrüche).
- Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen werden undicht.
Nicht versichert ist der Bruch durch folgende Gefahren, soweit für diese Gefahren anderweitiger Versicherungsschutz besteht:
- Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung;
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat;
- Leitungswasser;
- Sturm, Hagel;
- weitere Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch.
Was bedeutet das konkret?
Die Glasversicherung kommt nicht für jede Art von Beeinträchtigung auf. Reine Oberflächen- oder Kantenschäden wie Kratzer sowie undicht gewordene Randverbindungen bei Isolierverglasungen sind ausgenommen. Zerbricht das Glas durch Ereignisse wie Brand, Einbruch, Leitungswasser, Sturm oder Naturgefahren, greift die Glasversicherung dann nicht, wenn für diese Gefahren bereits ein anderer Versicherungsschutz besteht. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Kratzer und Schrammen an der Glasoberfläche versichert?
Nein. Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten, zum Beispiel durch Schrammen, Kratzer oder Muschelausbrüche, sind nicht versichert.
Was gilt bei undichten Isolierglasscheiben?
Undicht gewordene Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen sind nicht versichert.
Ist Glasbruch durch Brand oder Sturm versichert?
Bruch durch Gefahren wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm oder Hagel ist nicht versichert, soweit für diese Gefahren anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
Zählen Einbruch und Vandalismus zu den versicherten Gefahren?
Bruch durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat ist nicht versichert, soweit hierfür anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
Sind Naturgefahren wie Überschwemmung oder Erdbeben abgedeckt?
Bruch durch weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch ist nicht versichert, soweit für diese Gefahren anderweitiger Versicherungsschutz besteht.